Strafbefehl in BernFrau geht mit Katze spazieren – Husky schüttelt Büsi zu Tode
Dominik Müller
24.10.2024
Im Oktober 2023 hat ein Hund aus der Nachbarschaft die Katze einer Bernerin getötet. Nun ist die Hundehalterin verurteilt worden.
Dominik Müller
24.10.2024, 00:00
Dominik Müller
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Eine 71-jährige Hundehalterin ist in Bern wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und fahrlässiger Widerhandlung gegen das Hundegesetz verurteilt worden.
Ihr Husky hat im Oktober 2023 die Katze einer 50-Jährigen zu Tode geschüttelt und die Frau gebissen.
Im Oktober 2023 ist Lucia H.* mit ihrer Katze Simba in Bern spazieren gegangen – mit tragischem Ausgang: Ein Husky aus der Nachbarschaft hat die Katze getötet.
«Wir sind immer mit der Katze spazieren gegangen», sagt die 50-Jährige zu «20 Minuten». Mit Hunden hätten sie bis zu dem Vorfall nie Probleme gehabt. Der Schock, als der Husky plötzlich angriff, sei entsprechend gross gewesen.
Sowohl H. mit ihrer Katze als auch die 71-jährige Beschuldigte mit ihrem Husky seien unterwegs gewesen, als es zum Angriff kam. Das geht aus einem Strafbefehl hervor. Demnach habe die 71-Jährige vergebens versucht, den Hund wegzuziehen. Der Husky schüttelte Simba in der Folge zu Tode.
H. wird ebenfalls verletzt
H. sei beim Versuch, ihre Katze zu retten, ebenfalls verletzt worden – der Husky biss ihr in die Hand. «Hätte die Beschuldigte ihre Hündin pflichtgemäss wirksam unter Kontrolle gehalten und sofort reagiert, hätte der Angriff auf den Kater beziehungsweise dessen Tod und der Biss in den Finger verhindert werden können», schreibt die Berner Staatsanwaltschaft.
«Es war wie ein Albtraum», sagt H. zu «20 Minuten». Simba sei ein Mitglied der Familie und «so eine liebe Katze» gewesen.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hat die Hundehalterin wegen fahrlässiger einfacher Körperverletzung und fahrlässiger Widerhandlung gegen das Hundegesetz für schuldig befunden. Sie ist zu einer bedingten Geldstrafe von 24 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt worden. Hinzu kommen Bussen und Gebühren in Höhe von 1280 Franken. Zusätzlich muss die Beschuldigte eine Genugtuung von 500 Franken an H. zahlen.