Gesetze werfen Fragen auf Firma verwendet automatisches Parksünder-System – für Polizei illegal

Sven Ziegler

5.9.2024

Auf einigen Parkplätzen werden Nummern erfasst – das wirft Fragen auf. (Symbolbild)
Auf einigen Parkplätzen werden Nummern erfasst – das wirft Fragen auf. (Symbolbild)
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Immer mehr Firmen setzen auf automatische Nummernschilderkennungen, um Parksünder zu erwischen. Die Polizei darf ähnliche Systeme nicht verwenden. Das wirft Fragen auf. 

Sven Ziegler

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  • Immer mehr Firmen setzen auf automatische Nummernschilderkennungen, um Parksünder zu erwischen.
  • Die Polizei darf ähnliche Systeme nicht verwenden.
  • Das wirft Fragen auf.

Jahrelang parkten Pendler gratis auf einem Areal neben dem Bahnhof Döttingen AG, was regelmässig zu Parkplatzmangel für Kunden des Denner-Supermarkts, des Fitnesscenters und des Gesundheitszentrums führte. Damit ist nun Schluss. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat die Eigentümerin des Areals, die Solarpuls Immo AG, ein neues Überwachungssystem mit automatischer Nummernschilderkennung installiert.

Das neue System registriert die Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen mit Kameras. Die ersten 45 Minuten Parkzeit sind kostenlos, danach fallen Gebühren an: ein Franken für die nächste Viertelstunde und für jede weitere angefangene Stunde. Kunden des Fitnesscenters können ihre Autonummer im System registrieren, um bis zu zweieinhalb Stunden gratis zu parken. Wer die Parkgebühr nicht zahlt, muss mit einer Umtriebsentschädigung von 60 Franken rechnen.

Datenschützer sieht Verhältnismässigkeit

Die Nutzung solcher Kameras durch Private wirft Fragen auf. Ähnliche Überwachungssysteme von Aargauer Polizeien mussten aufgrund eines Gerichtsurteils 2022 abgestellt werden. Im Gegensatz zur Polizei, die für Verstösse Ordnungsbussen ausstellt, dürfen private Betreiber Umtriebsentschädigungen erheben, wenn entsprechende Hinweise auf Schildern vorhanden sind.

Solarpuls schreibt gegenüber der «Aargauer Zeitung», das Lesen des Kontrollschilds erfolge datenschutzkonform. Es sei technisch sichergestellt, dass die Insassen des Fahrzeugs nicht erkennbar sind. Wenn kein Parkverstoss vorliege, würden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht. «Es findet ausdrücklich keine Video-Aufzeichnung statt. Es wird auch kein öffentlicher Grund erfasst.»

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat die Massnahmen geprüft und erachtet sie als verhältnismässig. Auch der Konsumentenschutz rät, die Bussen zu bezahlen. Ansonsten könne eine Anzeige erfolgen – und dann wird es richtig teuer.