Gefesselt und geknebeltFalsche Pöstler überfallen Alte und beschweren sich über Haft
Lea Oetiker
12.11.2024
Ein Rentner-Ehepaar in Safenwil wird vor vier Jahren brutal überfallen. Nun hat das Bundesgericht die langjährigen Haftstrafen für zwei der Täter bestätigt und deren Beschwerde abgewiesen.
Lea Oetiker
12.11.2024, 15:04
Lea Oetiker
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein Rentnerehepaar in Safenwil wurde vor vier Jahren brutal überfallen.
Drei Täter wurden verurteilt, einer freigesprochen.
Zwei der Männer legten Beschwerde ein. Nun hat das Bundesgericht die langjährigen Haftstrafen für zwei der Täter bestätigt und deren Beschwerde abgewiesen.
Bald ist es vier Jahre her, seit ein Rentnerehepaar aus Safenwil brutal überfallen wurde. Ein falscher Pöstler klingelte an der Haustüre, zwei Komplizen – einer als Jogger verkleidet – traten hinter ihm ins Haus.
Die Täter fesselten die Frau an den Händen und Füssen und knebelten sie mit Klebeband über der Nase und den Mund. «Die Männer hatten Messer dabei. Es wurde versucht, den Ring von ihrem Finger zu lösen. Dabei wurden ihr Finger gebrochen», so der Ehemann vergangenes Jahr vor dem Bezirksgericht Zofingen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Weiter sagt er: «Ich hörte meine Frau dauernd wimmern und schreien.»
Zwischen dem Ehemann und den Tätern kam es zu einem heftigen Gerangel. Auch er wurde mit Klebeband gefesselt, geknebelt und mit einem Kabelbinder an einem Heizungsrohr festgebunden. Dabei bekam er fast keine Luft mehr.
Mann konnte Klebeband mit viel Glück lockern
15 bis 30 Minuten lang soll er fast bewegungslos auf dem Kellerboden gelegen haben, wie der Rentner erzählt. Das Obergericht kam zum Schluss: Man könne von Glück rechen, dass es dem damals 83-Jährigen gelang, das Klebeband etwas zu verrücken.
Der Überfall dauerte rund 45 Minuten lang. Die Täter glaubten, dass sich im Haus ein grosser Geldbetrag befindet. Aber das Ehepaar wusste nichts davon und so flüchteten die vier Täter mit lediglich 500 Franken.
Drei der Hauptbeschuldigten wurdenwegen «Raub mit besonderer Gefährlichkeit» zu einer Freiheitsstrafe zwischen vier Jahren und sieben Monaten sowie fünf Jahre und einem Monat verurteilt. Dazu kam ein Landesverweis von 10 Jahren. Der vierte Verdächtige wurde freigesprochen.
Obergericht verurteilte zwei der Angeklagten in einem Berufungsprozess
Zwei der Angeklagten verurteilte das Obergericht in einem Berufungsprozess zu einer erhöhten Freiheitsstrafe auf neun Jahre und drei Monate sowie auf acht Jahre und zweieinhalb Monate. Dazu kommt ein Landesverweis von 15 Jahren.
Die beiden Männer wehrten sich vor Bundesgericht gegen ihr Urteil und forderten Freisprüche. Sie kritisierten, dass das Obergericht unrechtmässige Videoaufnahmen als Beweismittel verwendet habe. Eine Aufnahme stammte von einer Überwachungskamera des Nachbargrundstücks, eine andere von einer Tankstelle.
Das Bundesgericht bestätigte jedoch dieses Argument des Obergerichts. Denn bei Raub handle es sich um eine schwere Straftat. Zudem verwies es auf die Aussage eines geständigen Täters, die mit Details zum Raub respektive den Aussagen der Opfer übereinstimmten.
Weiter verwies es auf Indizien wie Handydaten oder dass die Mobiltelefone der beiden während der Tatzeit ausgeschaltet waren. Das Richtergremium aus Lausanne hat die Beschwerde der beiden Männer in seinem kürzlich publizierten Urteil deshalb abgewiesen.
Die Beweiswürdigung des Obergerichts sei umfassend und nachvollziehbar. Das Bundesgericht hat die langjährigen Freiheitsstrafen von rund 9 respektive 8 Jahren sowie den Landesverweis von jeweils 15 Jahren bestätigt.