MaskenpflichtSBB und BAG überprüfen die Regeln für Essen und Trinken im ÖV
tafi/SDA
26.1.2021
Weil man beim Essen und Trinken im Zug oder Bus die Maske abziehen darf, lassen sich einige Passagiere beim Snack extra viel Zeit. Das verärgert manche Mitreisende: Die Ausnahme von der Maskenpflicht kommt auf den Prüfstand.
Wer essen oder trinken will, muss natürlich die Maske absetzen: Das wird in den Zügen der SBB offenbar zu einem Problem. Einige Passagiere nutzen diese Lücke gezielt aus, um die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr (ÖV) zu umgehen.
Ausgiebige Picknicks oder Trinkgelage Jugendlicher sorgen im ÖV für Unmut. Passagiere stören sich daran, wenn andere längere Zeit essen oder trinken und dabei keine Maske tragen. Nun wollen das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die SBB und Postauto das Problem gemeinsam angehen. Obwohl es die einfachste und konsequenteste Lösung wäre, soll es ein generelles Ess- und Trinkverbot im ÖV nicht geben, berichtet SRF.
Es drohen Bussen
BAG-Sprecher Yann Huldimann sagte am Dienstag, dass Fälle, in denen diese Ausnahme offensichtlich für längere Mahlzeiten oder Trinkgelage missbraucht wird, vom Bahnpersonal analog der Maskenpflicht behandelt werden müsste. Konkret: Wer sich nicht an die Maskenpflicht hält und aus einem Imbiss ein Galadinner macht, kann gebüsst werden. Huldimann betonte, dass es sich dabei aber um Einzelfälle handle und kein allgemein beobachtetes Verhalten sei.
Dennoch werde das BAG nun «mit Postauto und SBB, den Systemführern im öffentlichen Verkehr, besprechen, wie in solchen Fällen zielführend vorgegangen werden kann», so der BAG-Sprecher. Man setze dabei auf Sensibilisierung und Aufklärung: Möglich seien beispielsweise eine Plakatkampagne und die Verteilung von Informationsflyern.
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Braucht es ein Essverbot in den Zügen?
Die Züge der SBB sind leerer als vor der Corona-Pandemie. Wie der Staatsbetrieb mitteilte, lag die Auslastung in der vergangenen Woche zwischen 55 Prozent (Fernverkehr) und 65 Prozent (Regionalverkehr) im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum. Eine Kürzung des Angebots soll es aber trotz geltender Homeoffice-Pflicht nicht geben. Mit der Aufrechterhaltung des geltenden Fahrplans könne dafür gesorgt werden, «dass sich die Menschen gut auf die Verkehrsmittel verteilen können».