Post von Schwyzer Staatsanwaltschaft Eltern schlagen Kind mit Gürtel und Schuh – Strafe

Zoé Stoller, 20 Minuten, 20min.ch, https://www.20min.ch/story/schwyz-eltern-schlugen-soehne-mit-guertel-und-schuh-verurteilt-103218734

25.11.2024 - 10:20

Der Vater wurde zwischenzeitlich auch verhaftet. (symbolbild)
Der Vater wurde zwischenzeitlich auch verhaftet. (symbolbild)
KEYSTONE

Im Kanton Schwyz werden Eltern für die wiederholte Misshandlung ihrer Söhne verurteilt. Sie haben ihre Kinder immer wieder mit verschiedenen Gegenständen geschlagen.

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  • Im Kanton Schwyz haben Eltern ihre Kinder misshandelt. 
  • Unter anderem kamen ein Gürtel und ein Schuh zum Einsatz.
  • Nun sind die Eltern verurteilt worden.

Zwei junge Brüder im Alter von sieben und neun Jahren aus dem Kanton Schwyz wurden über einen längeren Zeitraum von ihren Eltern misshandelt. Die Eltern wurden nun von der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilt.

Die beiden Buben wandten sich an die Polizei, was zur kurzzeitigen Inhaftierung des Vaters führte. Die Staatsanwaltschaft hat nun beide Elternteile wegen wiederholter Gewalttätigkeiten verurteilt.

Laut dem Strafbefehl, der 20 Minuten vorliegt, griff das polnische Ehepaar seine Söhne zwischen dem 1. April 2022 und dem 2. Juni 2024 mehrfach an. Die 44-jährige Mutter und der 48-jährige Vater schlugen ihre Kinder wiederholt.

Kinder werden entschädigt

Die Mutter benutzte dabei einen Gürtel und ihre Hand, was bei den Kindern zu Rötungen und Schmerzen führte. Der ältere Sohn wurde zudem geohrfeigt. Die Frau muss nun eine Geldstrafe von 1000 Franken zahlen und die Verfahrenskosten von 1070 Franken tragen. Zusätzlich muss sie ihre Kinder mit 1554.50 Franken entschädigen.

Der Vater schlug die Kinder ebenfalls mit einem Gürtel, der Hand und einem Schuh. Er zog sie auch an den Haaren, was ihnen Schmerzen bereitete. Er wurde zu einer Geldstrafe von 2000 Franken verurteilt, wobei ihm 100 Franken für einen bereits verbrachten Tag im Gefängnis angerechnet werden. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 1070 Franken, und auch er muss seine Söhne mit 1554.50 Franken entschädigen.

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