Fragen und Antworten zur 13. AHV-RenteDürfen Pensionierte tatsächlich auf ein Weihnachtsgeld hoffen?
Von Dominik Müller
27.3.2024
Nach der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente ist der Bundesrat nun gefordert. Am Mittwoch hat er die Eckdaten der geplanten Umsetzung präsentiert. blue News liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Dominik Müller
27.03.2024, 16:24
27.03.2024, 17:01
Dominik Müller
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hat am Mittwoch zwei Vorschläge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente präsentiert.
Eine mögliche Massnahme sei die Erhöhung der Lohnbeiträge. Die zweite Variante sieht eine kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge und der Mehrwertsteuer vor.
blue News hat für dich die wichtigsten Punkte zum Plan des Bundesrats aufgelistet.
Am 3. März hat eine Mehrheit der Schweizer Stimmbevölkerung die Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Damit ist die Politik und insbesondere der Bundesrat nun gefordert: Wie soll die Initiative konkret umgesetzt werden? Und wie können die anfallenden Mehrkosten finanziert werden?
Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider hat am Mittwoch an einer Medienkonferenz die Eckdaten des Plans der Landesregierung präsentiert. blue News hat für dich die Antworten auf die drängendsten Fragen aufgelistet.
Wann wird die 13. AHV-Rente ausbezahlt?
Der Bundesrat sieht ab dem Jahr 2026 eine jährliche Auszahlung vor. Damit könne laut Bundesrat dem Willen des Volkes am besten entsprochen werden, schliesslich sei im Titel der Initiative und in der Diskussion vor der Abstimmung stets die Rede von einer 13. Rente gewesen. Der genaue Zeitpunkt ist noch unklar und werde noch definiert. Die Auszahlung werde ähnlich wie ein 13. Monatslohn erfolgen. Innenministerin Baume-Schneider sagte an der Medienkonferenz, eine Auszahlung im Dezember sei eine Option, die geprüft werde. Als Beispiel nannte sie das sogenannte Weihnachtsgeld in Liechtenstein: Wer im Fürstentum eine Rente der AHV bezieht, erhält im Dezember als zusätzlichen Rententeil alljährlich eine Zahlung in der Höhe der Hälfte der für den Monat Dezember zustehenden Rente.
Wie viel kostet die 13. AHV-Rente?
Die 13. Rente kostet bei der Einführung 4,2 Milliarden Franken. Nach fünf Jahren steigen diese Kosten auf rund 5 Milliarden Franken. Ohne Zusatzfinanzierung geraten die Finanzen der AHV rasch in Schieflage: Gemäss Bundesrat würde bereits 2026 das Umlageergebnis ins Negative kippen und die Defizite in den Folgejahren rasch zunehmen. Um die Finanzen der AHV nicht zu gefährden, will der Bundesrat die Finanzierung der 13. Rente gleichzeitig mit deren Einführung 2026 sicherstellen.
Wie will der Bund die Mehrkosten finanzieren?
Der Bundesrat hat zur Finanzierung zwei Vorschläge präsentiert: erstens die Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte, zweitens die kombinierte Erhöhung der Lohnbeiträge um 0,5 und der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte.
Kann sich der Bund die Mehrkosten leisten?
Heute finanziert der Bund einen festen Anteil von 20,2 Prozent der Kosten der AHV. Bei Einführung der 13. Rente müsste der Bund demnach 840 Millionen der 4,2 Milliarden Franken übernehmen – damit würde sich wohl ein strukturelles Defizit im Haushalt auftun.
Um das Budget des Bundes nicht zusätzlich zu belasten, sieht der Bundesrat vor, den Bundesanteil an den Kosten der AHV ab dem 1. Januar 2026 bis zum Inkrafttreten der nächsten Reform auf 18,7 Prozent zu senken. Der Bundesbeitrag wird 2026 dennoch über 11 Milliarden Franken pro Jahr betragen und in der Folge weiter zunehmen.
Wie soll der tiefere Bundesbeitrag finanziert werden?
Für die Finanzierung des tieferen Bundesbeitrags sieht der Bundesrat ebenfalls zwei Varianten vor: Die nötigen Mittel können dem AHV-Fond entnommen oder durch höhere Einnahmen kompensiert werden. Letzteres könne entweder durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge (0,2 Prozentpunkte) oder eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer (0,1 respektive 0,2 Prozentpunkte) geschehen.
Ist damit die Zukunft der AHV gesichert?
Auch ohne die Zusatzkosten der 13. Rente steht die AHV vor erheblichen finanziellen Herausforderungen und trotz der vorgeschlagenen Massnahmen ist ab 2030 mit Defiziten zu rechnen. Dies, weil erstens die Zahl der Pensionierten laut Bundesrat schneller zunehme als die Zahl der Erwerbstätigen, die mit ihren Lohnbeiträgen in die AHV einzahlen. Und zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.
Deshalb hat das Parlament den Bundesrat bereits vor drei Jahren beauftragt, bis 2026 eine Reform für die Zeit nach 2030 auszuarbeiten. Im Rahmen dieser Reform sollen auch strukturelle Massnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten, die nicht kurzfristig realisiert werden können, geprüft werden.
Wie sieht der politische Zeitplan aus?
Der Bundesrat verfolgt einen engen Zeitplan, um die Umsetzung und Finanzierung der 13. Rente bis 2026 sicherzustellen. Er hat dem Eidgenössischen Departement des Innern den Auftrag gegeben, bis im Sommer 2024 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Bis Herbst 2024 soll dann die Botschaft zuhanden des Parlaments folgen.
Was, wenn der Zeitplan nicht aufgeht?
Die Gesetzesänderungen für die Umsetzung der 13. AHV-Rente und für deren Finanzierung sollen ein Paket mit zwei separaten Vorlagen bilden. Dadurch wolle der Bundesrat sicherstellen, dass die Gesetzesanpassungen zur Umsetzung der 13. AHV-Rente in Kraft treten können, auch, wenn es bei der Finanzierung zu Verzögerungen kommen sollte oder diese in einer allfälligen Volksabstimmung abgelehnt würde.