Zürcher Oberland Dignitas-Arzt (87) erwürgt seine Partnerin – und wird dennoch nicht verurteilt

Dominik Müller

24.2.2026

Ein Senior hatte seine Partnerin aufgrund einer seltenen Schlafstörung getötet.
Ein Senior hatte seine Partnerin aufgrund einer seltenen Schlafstörung getötet.
Symbolbild: Keystone

Eine Seniorin stirbt im Zürcher Oberland an Sauerstoffmangel, ihr Partner steht unter Mordverdacht. Doch die Ermittlungen zeichnen ein anderes Bild – eines von einer seltenen, potenziell gefährlichen Schlafstörung.

Dominik Müller

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  • Ein 87-jähriger Mann wurde 2024 nach dem Tod seiner Lebenspartnerin verhaftet.
  • Ein psychiatrisches Gutachten kam zu dem Schluss, dass der Mann mit hoher Sicherheit an einer seltenen Schlafstörung leidet und die Tat im Zustand fehlender Realitätskontrolle beging.
  • Strafrechtlich bleibt er unbehelligt, muss jedoch Verfahrenskosten zahlen.

Der Fall machte im September 2024 Schlagzeilen: Um 3.30 Uhr meldet ein 87-jähriger Mann via Notruf, dass seine Lebenspartnerin nicht mehr atme. Die Rechtsmedizin stellt später einen «sauerstoffmangelbedingten Hirntod infolge Strangulation» fest.

Noch am selben Tag wird der 87-Jährige verhaftet und verhört. Er erklärt, er habe keinerlei Erinnerung. Als er in der gemeinsamen Wohnung im Zürcher Oberland erwachte, habe sie «keinen Puls mehr gehabt und nicht geatmet».

Gegen ihn wird ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet – dieses ist nun eingestellt worden, wie der «Beobachter» berichtet.

So fand die Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen kein Motiv. Das Paar galt als harmonisch. Keine Hinweise auf Streit, keine bekannten Konflikte. Sie war im lokalen Seniorennetzwerk aktiv, er arbeitete trotz hohen Alters weiter als Hausarzt und war Vertrauensarzt bei der Sterbehilfeorganisation Dignitas.

Gutachten bringt Wende

Entscheidend ist demnach ein psychiatrisches Gutachten: So berichten Bekannte von «plötzlichen, ausgreifenden Bewegungen» im Schlaf, teils mit «leichten Verletzungen». Der beauftragte Experte kommt zum Schluss: Der Senior leidet mit «hoher Sicherheit» an einer REM-Schlaf-Verhaltensstörung.

Bei dieser seltenen Störung bleibt die Muskulatur im Traum aktiv. Betroffene können Träume körperlich ausagieren – mitunter «impulsiv und gefährlich». Laut Gutachter war die Schlafstörung ursächlich für die Tat.

Die Staatsanwaltschaft hält gemäss «Beobachter» fest, der Beschuldigte habe «unter Verlust der Realitätsprüfung, ohne Einsicht in das Unrecht der Tat und ohne Steuerungsfähigkeit» gehandelt.

«Spooky» und extrem selten

Gemäss Gesetz ist in einem solchen Zustand keine Strafbarkeit gegeben. Das Verfahren wird eingestellt, der Entscheid bleibt unangefochten und wird im Dezember 2025 rechtskräftig.

Solche Fälle sind laut Experten Ausnahmeerscheinungen. Forensiker Frank Urbaniok bezeichnet die Störung laut «Beobachter» als «spooky». In über 30 Jahren habe er nur rund vier vergleichbare Fälle erlebt – keiner endete tödlich.

Der Senior äussert sich nicht öffentlich. Sein Anwalt teilt mit, «eingehende schlafmedizinische Untersuchungen» hätten die Diagnose bestätigt. Strafrechtlich bleibt der Arzt unbehelligt, muss aber über 30'000 Franken Verfahrenskosten zahlen.

Seine Berufsbewilligung ist entzogen. Die Behörden ordneten zudem an, dass er künftig getrennt von Partnerinnen schlafen muss. Auch wurde sein Umfeld über seine «potenzielle Gefährlichkeit» informiert.