Maskenpflicht im Freien fällt Was ab heute wieder möglich ist und was noch nicht 

afi/gbi

26.6.2021 - 00:00

Ob Maskenpflicht, Reisen, Kultur- oder Sportbereich – heute werden die Corona-Massnahmen rigoros gelockert. Weil es so viel auf einmal ist: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Öffnungsschritt.

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Transparenz: Eine erste Version dieses Artikels ist am 23. Juni erschienen. Sie wurde nun nochmals aufdatiert und ergänzt. 

Der Bundesrat geht weiter als erwartet: Ab heute gilt in der Schweiz ein viel lockereres Corona-Regime. Am besten wird man das im Freien sehen, wo die Maskenpflicht aufgehoben wird. Auch die Homeoffice-Pflicht und die Betriebspause für Clubs sind vorbei, Grossveranstaltungen sind wieder uneingeschränkt möglich – sofern die Besucher*innen über ein Covid-Zertifikat verfügen. 

Gesundheitsminister Alain Berset hat diesen «mutigen Öffnungsschritt» am Mittwoch vor den Medien präsentiert. Der Tenor: Dank der gut voranschreitenden Impfkampagne und tiefer Fallzahlen könne sich die Schweiz diese Lockerungen erlauben.

Der Öffnungsschritt hat es in sich – darum hier die wichtigsten Fragen dazu in der Übersicht. 

Wo muss ich überhaupt noch eine Maske tragen?

Die Maskenpflicht im Freien entfällt, etwa in öffentlich zugänglichen Einrichtungen, Freizeitbetrieben und auf Restaurantterrassen. In Innenbereichen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht. Ausnahme: Bei der Arbeit und auf der Sekundarschule II muss keine Maske mehr getragen werden.

Heisst das, ich muss in manchen Bahnhöfen Maske tragen, nicht aber im Grossraumbüro?

Genau. Der unterirdische Bereich des Zürcher Hauptbahnhofs gilt als Innenraum, weil er nicht «mindestens zweiseitig grossflächige Öffnungen» aufweist, wie der Bundesrat erklärt. In Büros darf auf Masken verzichtet werden, wenn es die Arbeitgebenden erlauben. Denn sie sind für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich. Eine Pflicht zum repetitiven Testen besteht nicht mehr.



Was ist mit der Homeoffice-Pflicht?

Die entfällt und wird in eine Empfehlung umgewandelt.

Kann ich wieder mit grösseren Gruppen in Restaurants?

Ab heute ist auch hier wieder vieles wie früher: In Restaurants gilt keine Beschränkung mehr bei der Anzahl Gästen pro Tisch. Im Innenbereichen gilt wie bisher eine Sitzpflicht während der Konsumation und eine Maskenpflicht im Stehen. Im Aussenbereich fällt die Sitzpflicht weg. Überall muss aber weiterhin ein Abstand zwischen Gästegruppen eingehalten werden.

Was ist mit den Kontaktdaten in der Beiz?

Im Freien müssen keine Kontaktdaten mehr erhoben werden. In Innenbereichen muss man diese weiterhin angeben, neu reicht allerdings ein Kontakt pro Gruppe.

Was gilt in Läden?

Man muss nicht mehr abzählen, wie viele andere Kund*innen sich bereits in einem Laden befinden: Läden dürfen ihre Kapazität wieder voll ausnutzen. Ausserdem gibt es im Detailhandel und in Drogerien neu auch Selbsttests zu kaufen. 

Selbsttest im Detailhandel – wieso geht das plötzlich?

Das Bundesamt für Gesundheit begründet diese Änderung mit der Verfügbarkeit der Selbsttests: Bei der Einführung habe es davon noch zu wenige gegeben, um sie auch im Detailhandel anbieten zu können. Mittlerweile sei das aber der Fall. 

Was ist mit den Gratis-Selbsttest aus der Apotheke?

Da ändert sich tatsächlich was: Fünf Selbsttest pro Person und Monat gibt es weiterhin gratis in der Apotheke – aber: Diese erhalten nur noch Personen, die weder geimpft noch genesen sind. 

Was gilt an Schulen?

Auf der Sekundarstufe II hebt der Bund die Maskenpflicht auf. Für  Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsschulen sind die Kantone zuständig.

Gibt es an Unis und Berufsschulen wieder Präsenzunterricht?

Ja. Neu gibt es keine Einschränkung der Personenanzahl mehr im Unterricht bei Fachhochschulen, Universitäten und in der höheren Berufsbildung. Ebenfalls ohne Testpflicht.

Bald nur noch eine Erinnerung: die Schutzmaske.
Bald nur noch eine Erinnerung: die Schutzmaske.
dpa

Welche Beschränkungen gibt es noch bei Grossveranstaltungen?

Wenn ausschliesslich Personen mit Covid-Zertifikat zugelassen sind, gibt es keine Beschränkungen mehr: Veranstaltungen dürfen auch in Innenräumen mit voller Kapazität, ohne Personenbeschränkung und Maskenpflicht durchgeführt werden. Dies gilt für Sport, Kultur, Messen et cetera.

Wie jetzt: Volle Konzerthallen und Stadien sind wieder erlaubt?

Ja. Es muss lediglich ein Schutzkonzept vorliegen, wie der Zugang auf Personen mit Zertifikat beschränkt wird. Veranstaltungen ab 1000 Personen benötigen ausserdem eine kantonale Bewilligung.

Ab heute macht die Schweiz (fast) alles auf.
Ab heute macht die Schweiz (fast) alles auf.
Schweizerische Eidgenossenschaft/Bundesrat

Was ist mit Fitnesscentern und Chören?

Alles wieder erlaubt, in Aussenbereichen ohne jegliche Einschränkung. In Innenräumen müssen lediglich die Kontaktdaten erhoben werden. Die Maskenpflicht, die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen werden aufgehoben.

Was gilt für Veranstaltungen ohne Zertifikat?

Hier gibt es noch einige Einschränkungen. Die Kapazität darf höchstens zu zwei Dritteln genutzt werden. Bei Sitzpflicht dürfen maximal 1000 Personen teilnehmen. Ohne Sitzpflicht sind draussen 500 Personen erlaubt, in Innenräumen nur 250. Getanzt werden darf aber nicht.

Es gibt ein Tanzverbot? Was ist bei Hochzeiten?

Das Tanzverbot gilt bei allen Veranstaltungen, bei denen kein Covid-Zertifikat verlangt wird. Bei einer Hochzeit etwa müsste sichergestellt sein, dass alle Gäste über den entsprechenden Nachweis von Test, Impfung oder Genesung verfügen. Dann dürfe auch getanzt werden, sagt Alain Berset.



Was gilt bei privaten Veranstaltungen?

An privaten Veranstaltungen können sich weiterhin höchstens 30 Personen in Innenräumen und höchstens 50 Personen in Aussenbereichen treffen. Der Grund: Hier kann nicht überprüft werden, ob alle ein Covid-Zertifikat haben.

Wo ist überall ein Covid-Zertifikat nötig?

Das Covid-Zertifikat kann in Bars, Restaurants und Unterhaltungsbetrieben eingesetzt werden, um Kapazitätsbeschränkungen aufzuheben oder die Maskenpflicht zu umgehen.

Das Covid-Zertifikat muss bei Grossanlässen, Tanzveranstaltungen und im internationalen Verkehr eingesetzt werden.

In Bereichen des alltäglichen Lebens (öffentlicher Verkehr, Einkaufen, Arbeit, Ausbildung) ist kein Covid-Zertifikat nötig.

Wann ist das Schweizer Covid-Zertifikat in anderen Ländern gültig?

Das hängt von den anderen Ländern ab, sagt Alain Berset. Man solle daher bei Auslandsreisen sein Zertifikat nicht nur in der App, sondern auch ausgedruckt auf Papier dabei haben. Dies gelte als offizielles Dokument.

Dürfen Geimpfte und Genesene überall hinreisen ohne Quarantäne-Pflicht bei der Rückkehr?

Ja, solange das Land nicht als Virusvariantengebiet gilt. Geimpfte und genesene Personen können ohne Test- und Quarantäne-Pflicht in die Schweiz einreisen. Alle anderen müssen einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen. Nur wer aus einem Staat mit besorgniserregender Virusvariante zurückkehrt, muss in Quarantäne.

Könnte ich die Schweiz beim EM-Final in London anfeuern oder gilt die in Grossbritannien zirkulierende Delta-Variante als besorgniserregend?

Die in der Schweiz eingesetzten Impfungen bieten einen nur leicht reduzierten und damit weiterhin sehr hohen Schutz gegen die Delta-Variante, sagt der Bundesrat. Daher dürfen geimpfte und genesene Personen auch bei Reisen aus Staaten, in denen die Delta-Variante dominiert, einreisen, ohne einen negativen Test vorweisen zu müssen oder nach der Einreise in Quarantäne zu gehen.

Warum wartet man mit den Öffnungen nicht, bis alle Impfwilligen geimpft sind?

Es ist immer ein Abwägen. «Wir haben keine negativen Effekte bei den vorherigen Öffnungen gesehen», sagte Alain Berset vor Medien und verwies auf den Einklang der Massnahmen mit der Realität. Der Impffortschritt trage bereits zur guten Entwicklung bei. Zudem blieben einige Massnahmen, etwa die Beschränkungen der Personenzahl in Innenräumen.

Sind wir damit in der Schlussphase der Pandemie?

Nein, noch sind wir immer noch in der sogenannten Stabilisierungsphase. Die Normalisierungsphase ist die letzte im 3-Phasen-Modell des Bundesrats, und tritt erst dann in Kraft, wenn «alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft» sind. Dann sollen alle Massnahmen aufgehoben werden. Der Bundesrat warnt jedoch – gerade auch mit Blick auf die ansteckendere Delta-Variante des Virus – dass auch dann noch neuerliche Infektionsherde möglich bleiben. 

afi/gbi