Lebenslange Unterhaltspflicht gekippt «Den Richtern aus Lausanne halten wohl Ehefrauen den Rücken frei»

Von Alex Rudolf

19.6.2021

Die Zeiten, als die Ehe als Lebensversicherung galt, sind längst vorbei.
Die Zeiten, als die Ehe als Lebensversicherung galt, sind längst vorbei.
Foto: Marc A. Sporys, Unsplash

Weil die SP die Stellung der Frau im Eherecht gefährdet sieht, hat sie einen Drei-Punkte-Plan erarbeitet. In Bern trifft dieser bislang auf wenig Gegenliebe. Besteht überhaupt Handlungsbedarf?

Von Alex Rudolf

Lakonisch wurde die Ehe bislang oft als Lebensversicherung für die Frau angesehen. Ein Urteil des Bundesgerichtes, das im März publiziert wurde, ist das letzte einer Reihe von Urteilen, die klarstellen: Dies ist nicht länger der Fall. Denn ein Ehepaar, beide um die 50, trennte sich nach achtjähriger Ehe, der Mann wehrte sich auf dem Rechtsweg dagegen, dass er seiner Ex-Frau Unterhaltszahlungen von monatlich 4500 Franken entrichten musste.

Das Bundesgericht gab ihm recht, da die Ehe nicht als «lebensprägend», eine der Voraussetzungen für Unterhaltszahlungen, angesehen wurde. So gingen daraus einerseits keine Kinder hervor und andererseits habe für die Frau keine Notwendigkeit bestanden, ihren Beruf aufzugeben. Dies tat sie jedoch.

Linke fürchten, dass die Armutsfalle zuschnappt

Dieses Urteil ist umstritten. Besonders in linken Kreisen wurde befürchtet, dass die neue Auslegung der Lebensprägung dazu führt, dass Frauen, die zugunsten von Kindern auf eine Berufstätigkeit verzichtet hatten, bei einer Scheidung in die Armutsfalle tappen. Diese Woche wurden die Sozialdemokraten aktiv. So beschloss die Bundeshaus-Fraktion einen Drei-Punkte-Plan, wonach das Familienrecht neu ausgelegt werden soll.

Im Plan, der «blue News» vorliegt, werden unter anderem eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine Ausweitung der eherechtlichen Bestimmungen auf Lebenspartnerschaften zwecks Vermeidung von Härtefällen sowie die Bekämpfung von Kinderarmut gefordert.

Nationalrätin Min Li Marti (SP/ZH), die einen der Vorstösse einreicht, hält fest, dass das Lausanner Urteil in Ordnung wäre, wenn in der Schweiz Gleichstellung gelebt würde. «Ziel ist es, dass niemand aufgrund der Familienplanung aus dem Berufsleben ausscheiden muss. Dazu braucht es aber Rahmenbedingungen wie preisgünstige Krippen und ein grosses Angebot an Teilzeit-Stellen», sagt sie.

«Frauen haben künftig wohl schlechte Karten»

Darüber hinaus sei es sehr fragwürdig, wenn die Spielregeln plötzlich während des Spiels geändert würden. So seien zahlreiche Frauen ihre Ehe wohl unter der Prämisse eingegangen, dass sie sich der Familie widmen können. «Im Fall einer Scheidung haben diese Frauen künftig wohl schlechte Karten», sagt Marti.

Im Detail verlangt die SP etwa, dass die Kosten für die Kinderbetreuung zehn Prozent des Einkommens nicht übersteigen dürfen, dass faktische Lebenspartnerschaften eherechtlichen Bestimmungen gleichgestellt werden und dass Richtergremien hinsichtlich Geschlecht und Weltanschauung besser durchmischt sind. «Den fünf Richtern in Lausanne, die diese Entscheidung gefällt haben, halten wohl Ehefrauen den Rücken frei. Mehr Diversität wäre sicher gut.»

«Es zeigt, dass wir uns in der Schweiz vom Familienmodell mit dem Vater in der Rolle des Ernährers wegbewegen und in Richtung Gleichstellung gehen.»

Diese Forderungen stossen in Bern nicht gerade auf viel Gegenliebe – ausser bei den Grünen. Für Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH), sie ist Mitglied der Kommission für Soziale Sicherheit, ist der Plan erfreulich. «Wir würden in einigen Fällen aber noch weiter gehen. Externe Kinderbetreuung sehen wir beispielsweise als Service public.»

Nicht bei allen Parteien sorgt das Lausanner Urteil für Empörung: Für Christa Markwalder (FDP/BE) ist es gar ein positives Signal. «Es zeigt, dass wir uns in der Schweiz vom Familienmodell mit dem Vater in der Rolle des Ernährers wegbewegen und endlich in Richtung Gleichstellung gehen», sagt sie. Mit Vorstössen zur Individualbesteuerung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzen sich die Freisinnigen – auch mithilfe der SP – genau dafür ein, sagt sie. Markwalders Parlamentarische Initiative, wonach bei Fremdbetreuung bis zu 25'000 Franken von der Bundessteuer abgezogen werden können, fand jüngst eine Mehrheit im Nationalrat.

Dem Drei-Punkte-Plan steht Markwalder in weiten Teilen skeptisch gegenüber. «Überall dort, wo Kosten auf die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen, werden wir keine Unterstützung bieten.»

Familienarbeit bilde Biografielücke

Auch Marianne Binder (Die Mitte/AG) bevorzugt andere Ansätze. «Denn das Problem ist eher, dass Familien- und Erwerbsarbeit unterschiedlich bewertet werden. Bezüglich Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit sind die Überlegungen nur immer dahingehend, mit möglichst hohen Pensen im Berufsleben zu stehen.» Dies führe dazu, dass die Familienarbeit eine eigentliche Biografielücke bilde. In einem neuen Vorstoss fordert Binder daher, dass die Kompetenzen, die man sich bei der Familienarbeit aneignet, auch ihren Stellenwert haben beim Berufseinstieg oder dass und dass die Familienarbeit auch steuerlich besser anerkannt wird.

Für Pirmin Schwander (SVP/SZ) ist das Problem hausgemacht: «Auf Fehler in der Revision des Sorgerechts im Jahr 2014 ging das Parlament nicht ein. Deshalb lehnte die SVP diese damals ab.» Schwander weiter: «Mit den Änderungen des Unterhaltsrechts 2017 wurden zudem die Mütter geschwächt. Die SVP lehnte diese ab. Und die Änderungen im Namensrecht waren auch nicht eine Meisterleistung», sagt er. Mit all den Revisionen in den letzten Jahren habe man die neue Rechtsprechung in Lausanne also erwarten können. Der Plan der SP greife einmal mehr nur punktuell und einseitig, zweifelt Schwander.