Verspätete Flüge, Annullierungen und Co. Das sind deine Rechte als Passagier

amo

8.6.2022

Ein Airbus A321-111 der Swiss beim Landeanflug in Zürich. (Symbolbild)
Ein Airbus A321-111 der Swiss beim Landeanflug in Zürich. (Symbolbild)
Keystone/Christian Beutler

Flug gestrichen, verschoben oder verspätet? Fliegen kann mit Stress verbunden sein. Häufig greift in solchen Fällen das Passagierrecht. Worauf du achten musst – die wichtigsten Fragen und Antworten. 

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Gehörst du zu den tausenden Swiss-Passagieren, die ihren Flug nicht antreten können? Dann hast du zwei Optionen: Entweder du buchst deinen Flug um, oder du bekommst das Geld für das Ticket zurück. Über diese Möglichkeiten solltest du von der Swiss bereits benachrichtigt worden sein.

Auch in anderen Fällen, etwa bei verspäteten Flügen, hast du je nach Szenario das Anrecht auf eine Entschädigung. Die Fluggastrechte sichern dich als Reisende*n ab. Für alle Abflüge aus EU-Staaten, der Schweiz, Norwegen und Island gelten die europäischen Fluggastrechte. Oft musst du dich aber selbst um eine Entschädigung kümmern. Problematisch sei dabei, dass viele Passagiere gar nicht wüssten, dass die Rechtssprechung auf ihrer Seite sei, schreibt «AirHelp», eine Website für Fluggastrechte dazu. 

Fluggastrechte bei schlechtem Wetter 

Die Fluggastrechte kommen beispielsweise bereits zum Tragen, wenn du aus meteorologischen Gründen nicht planmässig fliegen kannst. Dann hast du mehrere Möglichkeiten. Zum einen hast du Anrecht auf Essen und Trinken in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Weiter kannst du gratis zwei Telefonanrufe machen oder du bekommst gratis Internetzugriff. Ist der Flug über fünf Stunden verspätet, kannst du sogar auf den Flug verzichten und bekommst die Ticketkosten zurück.

Kann der Flug allerdings aus Sicherheitsgründen wegen des Wetters nicht durchgeführt werden, kann das auch als aussergewöhnlicher Umstand gelten. Dann muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichsleistung bezahlen, heisst es auf der Website des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL).

Als aussergewöhnliche Umstände zählen:

  • Streik der Flughafenmitarbeiter/Fluglotsen
  • Medizinische Notfälle
  • Sicherheitsrisiken
  • politische Unruhen
  • Sabotageakte
  • Terroranschläge
  • extrem widrige Wetterverhältnisse

Doch nicht jedes Unwetter gilt als aussergewöhnlicher Umstand. Dazu schreibt «AirHelp», dass die Fluggesellschaft alles in ihrer Macht Stehende versucht haben muss, um die Flugverspätung oder Annullierung aufgrund von schlechtem Wetter zu vermeiden. 

Ein Flugzeug der Swiss hat bei der Landung wegen eines Sturms Schwierigkeiten. (Archivbild)
Ein Flugzeug der Swiss hat bei der Landung wegen eines Sturms Schwierigkeiten. (Archivbild)
KEYSTONE/Steffen Schmidt

Die Uhr tickt in der Warteschlange 

Die Reiselust ist zurück, die Warteschlangen am Flughafen werden länger. Du kommst nicht vom Fleck. Das Einzige, das stetig vorwärts geht, ist die Zeit. Während du weiter vor der Sicherheitskontrolle anstehst, wird die Zeit langsam knapp. Spätestens ab dem Zeitpunkt solltest du handeln, empfiehlt das Portal für Fluggastrechte Fairplane.

Um den Flug nicht zu verpassen, solltest du das Flughafenpersonal darauf hinweisen, dass du sofort abgefertigt wirst. Weiter rät Fairplane, die Länge der Warteschlange und die Uhrzeit zu dokumentieren. So hast du einen Beweis für den Grund, warum du deinen Flieger verpasst hast.

Das setzt allerdings voraus, dass du genug früh am Flughafen bist. Empfehlungen zur Ankunftszeit gibt es oft auf der Website des jeweiligen Flughafens oder der Airline. Die Swiss rät beispielsweise, wenn möglich immer zwei Stunden vor Abflug am Flughafen zu erscheinen. Fairplane geht noch einen Schritt weiter und rät, dass du bei einem Kurzstreckenflug mindestens 2,5 Stunden, bei einem Langstreckenflug sogar 3,5 Stunden vor Abflug am Flughafen bist. Je nach Destination musst du vor dem Abflug Einreisedokumente wie beispielsweise ein Visum oder einen Impfpass vorlegen.

Flugpassagiere müssen sich gedulden vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich. (Archivbild).
Flugpassagiere müssen sich gedulden vor der Sicherheitskontrolle am Flughafen Zürich. (Archivbild).
KEYSTONE/Alessandro Della Bella

Gericht gibt Reisenden recht

Genug Zeit eingeplant hatten auch zwei Reisende am Flughafen in Frankfurt am Main. Sie sind gemäss den Empfehlungen des Flughafens genug früh eingetroffen. Wegen langer Wartezeiten vor der Sicherheitskontrolle verpassten sie ihren Flug. Sie verlangten daraufhin Schadenersatz. Dieser wurde ihnen im letzten Februar vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugesprochen, wie verschiedene deutsche Medien berichteten. Die Kosten für die Ersatztickets musste die Bundesrepublik Deutschland bezahlen, da das Sicherheitspersonal vom Bund gestellt wurde. 

Hotels bei annullierten Flügen

Teuer kann es für dich übrigens werden, wenn dein Flug annulliert worden ist und du an deinem Reiseziel ein Hotel oder eine Ferienwohnung gebucht hast. Hast du dieses selbständig gebucht, musst du auf die Kulanz der Hotelbetreiber hoffen.

Anders sieht es aus, wenn du Flug und Hotel zusammen bei einem Reiseveranstalter gebucht hast. «Wenn jemand eine Pauschalreise bucht, beispielsweise für Badeferien am Meer, und diese nicht wie geplant stattfinden kann, sehen wir uns als Reiseveranstalter in der Pflicht, eine angemessene alternative Lösung anzubieten,» sagt Hotelplan-Kommunikationsleiterin Bianca Gähweiler. Das bedeutet, dass du als Kunde eine Reise angeboten bekommst, die zur gleichen Zeit stattfindet und etwa im gleichen Preisrahmen liegt.