Corona-MassnahmenAuf diese Änderungen musst du dich einstellen
Von Stefan Michel
3.12.2021
Der Bundesrat hat heute die neuen Massnahmen vorgestellt, mit denen er die weiter anschwellende Welle der Corona-Ansteckungen brechen will. Das Wichtigste erfährst du in unserer Übersicht.
Von Stefan Michel
03.12.2021, 16:42
04.12.2021, 11:54
Von Stefan Michel
Welche Bereiche hat der Bundesrat neu geregelt?
Die Gastronomie muss einmal mehr neue Regeln umsetzen. Für öffentliche und private Veranstaltungen gelten neue Massnahmen und die Einreise aus Risikoländern in die Schweiz unterliegt einer neuen Verordnung.
Können wir noch ins Restaurant?
Ja, aber neben dem Zertifikat ist zusätzlich auch eine Maske vorgeschrieben, solange du nicht an deinem Platz sitzt.
Was gilt für Clubs, in denen viele lieber tanzen als sitzen?
Club-Betreibende, die freiwillig die 2G-Regel umsetzen, können ihr Lokal von der Masken- und Sitzpflicht befreien. Geimpfte und Genesene können also ohne Maske tanzen und im Stehen trinken.
Was gilt für Veranstaltungen?
An öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen gilt ab 50 Personen über 16 Jahren die Zertifikatspflicht. Im Freien ist diese ab 300 Personen einzuhalten.
Gilt das auch für private Feiern?
Der Bundesrat empfiehlt ab zehn Personen über 16 Jahren, ein gültiges Covid-Zertifikat zu verlangen. Ab 30 Personen ist dieses vorgeschrieben. Die Verantwortung für die Kontrolle liegt in der Gruppe, die sich trifft. Kommt eine private Gruppe in einer Gaststätte zusammen, sind auch die Regeln für Gastronomiebetriebe einzuhalten, beispielsweise die Vorschrift, nur im Sitzen zu essen und zu trinken.
Die befürchtete Zertifikatspflicht für das Familienfest an Weihnachten kommt also nicht?
Nein, der Bundesrat belässt es (fürs Erste) bei einem Appell an die Eigenverantwortlichkeit. Er erinnert daran, dass viele Ansteckungen bei privaten Treffen passieren, besonders wenn mehr als zehn Personen zusammen sind.
Gibt es Regelungen, welche Weihnachtsfeierlichkeiten betreffen?
Die Kapazitätsbeschränkung für religiöse Zusammenkünfte ist aufgehoben. Jedoch gilt ab 50 Personen die Zertifikatspflicht. Vor jeder Chorprobe müssen die Kontaktdaten aller Anwesenden erfasst werden.
Umfrage
Was hältst du von den verschärften Corona-Massnahmen?
Wie sieht es beim Freizeitsport aus?
Jede sportliche oder kulturelle Aktivität, die in geschlossenen Räumen stattfindet, erfordert ein gültiges Covid-Zertifikat. Der Organisator der Aktivität muss die Gültigkeit des Zertifikats kontrollieren. Tragen die Anwesenden keine Maske, muss der Organisator deren Kontaktdaten festhalten, um sie im Falle einer Infektion rasch kontaktieren zu können.
Und welche neuen Regeln gelten bei der Einreise in die Schweiz?
Die Quarantänepflicht ist aufgehoben. Stattdessen müssen Einreisende aus Risikogebieten bei der Ankunft einen negativen PCR-Test vorlegen. Zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise müssen sie sich ein weiteres Mal testen lassen. Von diesen Regeln ausgenommen sind indes Grenzgänger*innen.
Nimmt der Bundesrat auch die Schulen in die Pflicht, wo sich zurzeit viele anstecken?
Pooltests werden weiterhin nicht vom Bund vorgeschrieben. Die Kantone hätten dies verweigert, argumentiert der Bundesrat.
Was ist aus der von vielen erwarteten Homeoffice-Pflicht geworden?
Auch in dieser Angelegenheit beschränkt sich der Bundesrat auf eine dringliche Empfehlung. Wenn sich mehrere Personen im gleichen Raum aufhalten, müssen sie jedoch wieder eine Maske tragen.
Ab wann gelten diese Regeln und für wie lange?
Die neuen Einreiseregeln gelten bereits ab Samstag, 4. Dezember, die weiteren Massnahmen ab Montag, 6. Dezember. Sie sind befristet auf den 24. Januar 2022.
Wann können wir uns wieder gratis testen lassen?
Zu Gratistests werden die eidgenössischen Räte frühestens am 17. Dezember abstimmen. Werden kostenlose Tests dann verabschiedet, werde eine entsprechende Regelung sofort in Kraft treten, verspricht Bundesrat Berset.
Alain Berset zur freiwilligen 2G-Regel und den «Schweizer Weg»
Im Kampf gegen die Überlastung der Spitäler setzt Gesundheitsminister Alain Berset weiterhin auf regional unterschiedliche Massnahmen. Der Bund könne nicht schweizweit strenge Regeln erlassen, dafür seien die Unterschiede zwischen den Kantonen zu gross.