Corona-ImpfungDas müssen Sie zu Ihrem Impfausweis wissen
twei
31.12.2020
Die Impfungen gegen das Coronavirus laufen. Dank der grossen Impfkampagne steht auch ein kleines, unscheinbares Heft im Mittelpunkt: das Impfbüchlein. Wir beantworten die wichtigsten Fragen dazu.
Eine 90-jährige Seniorin in einem Pflegeheim in Luzern war nur der Anfang: Von der gross angelegten Impfkampagne gegen das Coronavirus – die bislang umfangreichste in der Geschichte der Schweiz – erhofft man sich nicht weniger als einen grossen Schritt im Kampf gegen die Pandemie und zurück in Richtung Normalität.
Dokumentiert wird eine vorgenommene Impfung im Impfbüchlein. Doch was war das noch einmal genau? Und wie geht die Umstellung auf einen elektronischen Impfausweis vonstatten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Impfbüchlein.
Wofür brauche ich ein Impfbüchlein?
In einem Impfausweis werden alle Impfungen vermerkt. Das Dokument verschafft also eine Übersicht über bereits vorgenommene Impfungen, deren Wirkungsdauer und der Notwendigkeit einer Auffrischung. Im Normalfall erhalten Schweizer Bürger ein Impfbüchlein bereits kurz nach der Geburt.
Auch wenn die Vermerke wegen ihrer medizinischen Fachtermini für den Otto-Normalverbraucher nicht immer auf den ersten Blick verständlich sind, helfen die Notizen, Stempel und Aufkleber in dem Heftchen dem behandelnden Arzt, den Impfschutz seiner Patienten aufrechtzuerhalten.
Was passiert, wenn ich meinen Impfausweis verliere?
Sollte Ihnen Ihr Impfbüchlein abhandenkommen, wenden Sie sich am besten an Ihren Hausarzt. Meistens sind in den Patientenaufzeichnungen der Praxis die bisher vorgenommenen Impfungen dokumentiert. Sollte dem nicht so sein, ist die Neuaustellung eines Impfausweises erforderlich.
Der Nachteil: Ob bestimmte Impfungen bereits vollzogen wurden, kann nur mittels aufwendiger Antikörpertests ermittelt werden. Um Ressourcen zu sparen, wird deshalb stattdessen häufig nachgeimpft.
Wie stelle ich auf einen elektronischen Impfpass um?
Im Zuge der Digitalisierung werden Impfdaten vermehrt digital gespeichert. Um darauf zuzugreifen, reicht es, sich ein Passwort einzuprägen. Am häufigsten genutzt wird dabei die Plattform «meineImpfungen», die auch als App «myViavac» verfügbar ist. Insgesamt haben bereits 300'000 Schweizer auf die digitale Form des Impfbüchleins umgestellt, für die im Normalfall nur eine E-Mail-Adresse nötig ist.
Um die bislang vorgenommenen Impfungen zu digitalisieren, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie vermerken Ihre Daten persönlich und lassen sie anschliessend von medizinischem Fachpersonal überprüfen, oder Sie scannen Ihr Impfbüchlein ein, übermitteln es an den Anbieter und lassen die Daten gegen eine Gebühr von zehn Franken übertragen. Abgesehen davon bieten einige Arztpraxen mittlerweile ein elektronisches Impfdossier an.
Was nützt mir ein digitaler Impfausweis?
Vor allem stellt ein digitaler Impfpass eine einfache Übersicht zu vollzogenen und künftig notwendigen Impfungen dar. Ausserdem erlaubt ein elektronisches Impfdossier individuelle Empfehlungen und kann Sie sogar per SMS oder E-Mail an bevorstehende oder benötigte Impfungen erinnern.
Ist ein digitaler Impfpass obligatorisch?
Nein, Sie müssen nicht auf einen digitalen Impfausweis umstellen. Papierausweise sind ohne Einschränkungen auch künftig gültig.
Erfordert die Covid-19-Impfung einen besonderen Impfpass?
Werden Sie gegen das Coronavirus geimpft, können Sie die Impfung wie bisher in ihrem Impfbüchlein eintragen lassen. Alternativ hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen speziellen elektronischen Impfpass ins Leben gerufen. Wie BAG-Direktorin Anne Lévy am Montag erläuterte, funktioniert «myCOVIDvac» ab Januar als Erweiterung von «meineImpfungen» – auf freiwilliger Basis und ab 4. Januar verfügbar.
«myCOVIDvac» erstellt einen digitalen Impfausweis und erinnert auch künftig an möglicherweise nötige Auffrischungen der Covid-19-Impfung. Auch der Übertrag der Corona-Impfung in den elektronischen Impfpass «meineImpfungen» ist möglich. Aktuell arbeitet der Bund an weiteren Software-Lösungen zur Erfassung von Impfungen – auch, um aus den anonymisierten Daten Rückschlüsse auf die Durchimpfungsraten ziehen zu können.
Könnte die Vorlage eines Impfausweises Pflicht werden?
Ungeklärt ist noch die Frage, ob auf Personen, denen der Impfstoff bereits verabreicht wurde, Lockerungen der strengen Corona-Massnahmen warten. Bei manchen Unternehmen, etwa der australischen Airline Qantas, debattierte man offen über eine Impfpflicht für Flugreisende, nachgewiesen durch einen Impfausweis. Ähnliche Ansätze wurden auch für die Gastronomie diskutiert.
Eine Impfplicht hat der Bundesrat zwar ausgeschlossen, aber: Beschliessen genügend Unternehmen Einschränkungen für Nicht-Geimpfte, droht eine Impfpflicht durch die Hintertür. Bei der Swiss wird man darauf wohl verzichten. Swiss-Boss Thomas Klüher betonte bereits Mitte Dezember gegenüber «SRF»: «Es ist nicht die Aufgabe von Airlines, Impfpflichten zu verlangen. Es ist Aufgabe der nationalen Behörden, hier Klarheit zu schaffen.»
Ohnehin ist eine Impfausweispflicht – egal ob in Flugzeugen oder in Restaurants – datenschutzrechtlich ein heikles Terrain. In einem Interview mit «Blick» äusserte der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) Adrian Lobsiger deutliche Kritik an Überlegungen aus der Privatwirtschaft über ein Impfobligatorium. Ausserdem warnte er vor Diskrimierung.