Tests an MedizinpersonalCovid-Immunitätstest beginnen – bald auch für die Öffentlichkeit?
Von Jennifer Furer
3.4.2020
Mittels Blutprobe testen, ob man gegen das Coronavirus immun ist? Das soll bald für die breite Öffentlichkeit möglich sein. Der Bundesrat hat jetzt den Weg zu einem schnellen Markteintritt von Medizinprodukten geebnet.
Coronavirus-Antikörper-Tests lassen den nebligen Blick auf den Silberstreifen am Horizont etwas klarer werden: Mit diesen lässt sich nämlich nachweisen, wer die Covid-19-Erkrankung schon hinter sich hat und daher vermutlich immun ist.
Noch gibt es keinen ausgereiften Antikörper-Test. Und noch lassen die bisher eingesetzten Testverfahren keine zuverlässige Aussage zu, ob jemand tatsächlich immun gegen das Virus ist. Damit dies aber bald der Fall sein wird, müssen verlässliche Daten gesammelt werden.
Wie das «SRF» kürzlich berichtete, ist das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich dabei federführend. Weil derzeit Projekte für breitangelegte Antikörper-Bluttests ins Kraut schiessen, soll eine nationale Antikörpertest-Strategie her. Das erhoffte Resultat: robuste Daten, die einen schweizweiten Vergleich zulassen.
Test an Medizinpersonal
In einem ersten Schritt wird die Zuverlässigkeit verschiedener Tests an unterschiedlichen Spitälern geprüft. Auch Hausarztpraxen und Testzentren sollen involviert werden. Denn: Um an ein verlässliches Resultat über die Zuverlässigkeit der Tests zu kommen, braucht es viele Daten – und demnach Blutproben.
Gemäss Recherchen von «Bluewin» werde zudem wahrscheinlich bereits nächste Woche ein Test für die Anwendung an Gesundheitsfachpersonen freigegeben.
Und wann ist die breite Öffentlichkeit an der Reihe? Bis es so weit ist, muss ein Produkt hergestellt worden sein, das zuverlässige Resultate liefert. Doch dann ist der Weg nicht mehr weit.
Der Bundesrat hat am Freitag in einer Verordnung den Weg zu einem schnellen Markteintritt von Medizinprodukten – wie den Antikörper-Test – geebnet. Diese können ausnahmsweise auch ohne die sonst übliche und zeitintensive Zertifizierung in der Schweiz in Umlauf gebracht werden kann.
Risikoabwägung durch Swissmedic
Die Voraussetzung dafür: Die Verwendung des Produktes dient zum einen der Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus und liegt im Interesse der öffentlichen Gesundheit oder der Patientensicherheit oder -gesundheit. Das Medizinprodukt muss andererseits grundlegende Anforderungen erfüllen und die Wirksamkeit und Leistung muss ausreichend nachgewiesen sein.
Zulassen kann ein nicht zertifiziertes Medizinprodukt die Swissmedic. «Weil das Zertifizierungsverfahren eines Medizinproduktes lang gehen kann und in dieser Pandemiekrise die Zeit ein wichtiger Faktor ist, gibt es jetzt mit der veränderten Verordnung diese Ausnahme», sagt Sprecher Lukas Jaggi.
Sollte also ein zuverlässiger Coronavirus-Antikörper-Test oder gar ein Impfstoff zur Bekämpfung von Covid-19 vorliegen, muss er neu nur noch bei einer Risikoabwägung der Swissmedic bestehen.
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Der Bundesrat tut laut seiner parlamentarischen Aufsicht zu wenig gegen Indiskretionen. Die Landesregierung widerspricht nun: Sie habe bereits viele Massnahmen ergriffen, um dem Problem entgegenzuwirken. Trotzdem sollen noch weitere Schritte folgen. Nach den zahlreichen Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid-19-Geschäften hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat (GPK) das Thema aufgegriffen. Sie kamen in ihrem Mitte November veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass die Corona-Leaks nicht direkt dem damaligen Gesundheitsminister Alain Berset angelastet werden könnten. Jedoch habe er wie alle anderen Bundesratsmitglieder zu wenig gegen Indiskretionen unternommen. Am Mittwoch nahm der Bundesrat nun erstmals Stellung dazu. Demnach hat er bereits verschiedene Massnahmen gegen Indiskretionen ergriffen. Beispielsweise habe er die Bundeskanzlei beauftragt, bei Indiskretionen zu Bundesratsgeschäften konsequent Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft einzureichen.
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