Trotz steigender Zahlen Bundesrat verzichtet vorerst auf schärfere Massnahmen

bo, sda

29.12.2021 - 19:16

Will schärfere Massnahmen so lange wie möglich vermeiden: Gesundheitsminister Alain Berset. (Archivbild)
Will schärfere Massnahmen so lange wie möglich vermeiden: Gesundheitsminister Alain Berset. (Archivbild)
Keystone

Die Zahl der Neuinfektionen steigt rasant auf 17'634 Fälle binnen 24 Stunden. Dennoch verzichtet der Bundesrat vorerst auf strengere Corona-Massnahmen.

Trotz stark steigenden Ansteckungszahlen bleibt der Bundesrat zurückhaltend und verzichtet auf eine weitere Verschärfung der Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.

Man sei zum Schluss gekommen, noch keine neuen Massnahmen auf nationaler Ebene zu ergreifen, teilte Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch auf Twitter mit – nach einem Austausch mit Bundespräsident Guy Parmelin und Lukas Engelberger, Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK).

Die Zahl der Ansteckungen mit der Omikron-Variante des Coronavirus nehme stark zu, räumte Berset in dem Tweet ein. Auch die Zahl der Spitaleinweisungen werde in der Folge ansteigen. Noch sei jedoch unklar, wie viele Personen auf Intensivpflege angewiesen sein werden.

Nächster Schritt wären Schliessungen

Falls sich die Lage verschlechtere oder genauere Daten zur Gefährlichkeit von Omikron vorlägen, sei man aber in der Lage, rasch zu reagieren, so der Gesundheitsminister. Ein nächstes Massnahmenpaket sei bereit, und es sehe auch Schliessungen vor.

Berset bekräftigte in seiner Nachricht den Aufruf zur Impfung. Die Grundimmunisierung und der sogenannte Booster (Auffrischungsimpfung) schützten vor schweren Krankheitsverläufen. Ebenfalls wichtig sei es, Kontakte zu reduzieren, die Maske zu tragen, regelmässig zu lüften und sich bei Symptomen testen zu lassen.

Schliessungen seien die ultima ratio, erläuterte Berset seine Haltung am frühen Mittwochabend in der Sendung «Forum» des Westschweizer Radios RTS. Er sprach von «brutalen Massnahmen» etwa für Kultur und Gastronomie, die man deshalb nicht leichtsinnig beschliessen dürfe.



Entscheidend für das Handeln des Bundesrates seien die Auswirkungen des Anstiegs der Fallzahlen auf das Gesundheitswesen, so Berset weiter. Im Moment sei noch nicht ganz klar, welche Wirkung die bereits geltenden Massnahmen in dieser Hinsicht entfalteten.

Berset räumte allerdings ein, dass sich die Lage möglicherweise innert weniger Tage ändere. Angesprochen auf Forderungen der Kantone nach schärferen schweizweiten Massnahmen in den letzten Tagen verwies er darauf, dass vor Weihnachten Schliessungen vonseiten der Kantonsregierungen noch abgelehnt worden seien.

Engelberger betonte seinerseits in der Sendung «Echo der Zeit» von Radio SRF, es fehle zurzeit noch an Informationen, um über den künftigen Kurs zu entscheiden. In dieser Hinsicht sei man noch «etwas zu wenig nah dran». Auch ein zu starkes Einschreiten verursache Schäden.

Vermutlich werde man über Einschränkungen bei den Grossveranstaltungen reden müssen, was in der Kompetenz der Kantone liege, so Engelberger weiter. Und falls sich die Situation nicht entspanne, müsse man «früh im nächsten Jahr» weitere schweizweite Massnahmen diskutieren.



Letzte Verschärfung vor Weihnachten

Der Bundesrat bleibt damit auf seiner bisherigen Linie und verhängt keine neuen Massnahmen, solange es irgendwie geht.

Die letztmals verschärften aktuellen Massnahmen gelten seit dem 20. Dezember. Für alle Innenräume im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen), teilweise die 2Gplus-Regel (geimpft oder genesen plus Corona-negativer Test) bei Discos, Hallenbädern, Bars, Blasmusikproben oder Indoor-Sportarten.

Nur wer sitzt, darf die Maske abnehmen und trinken oder essen. Auf Schliessungen von Restaurants und Kulturinstitutionen hatte die Landesregierung vorerst verzichtet.

Auch im Freundes- und Familienkreis gelten über die Festtage strengere Regeln. Wenn mindestens eine weder geimpfte noch genesene Person über 16 Jahren dabei ist, sind private Treffen im Innern auf zehn Personen beschränkt. Zudem gilt wieder eine Homeoffice-Pflicht. Die Massnahmen gelten vorerst bis 24. Januar.

bo, sda