Parlament wünscht WiedereinführungBundesrat unterstützt Doppelnamen für Kinder und Eheleute
sda/aru
24.1.2024 - 13:58
Auch ohne verheiratet zu sein, könnten Familien in der Schweiz ihre Nachnamen bald frei wählen dürfen. Der Bundesrat stellt sich hinter das Anliegen aus dem Parlament.
Keystone-SDA, sda/aru
24.01.2024, 13:58
24.01.2024, 15:57
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Egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht: Kinder sollen künftig auch Doppelnamen tragen dürfen.
Heute sind Doppelnamen nicht erlaubt. Bei der Heirat muss entschieden werden, ob der Name behalten oder ein gemeinsamer Familienname angenommen wird.
Kinder bekommen heute entweder den Familiennamen oder den Namen ihres Vaters oder der Mutter. Bei unverheirateten Eltern tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.
Der Bundesrat stellt sich hinter die im Parlament gewünschte Wiedereinführung von Doppelnamen für Eheleute. Neu sollen auch Kinder Doppelnamen tragen können, und zwar unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet sind oder nicht.
Der Bundesrat ist für die Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrates (RK-N), wie er am Mittwoch mitteilte. Demnach sollen verheiratete Paare künftig wieder einen Doppelnamen tragen können – die Namen beider Ehegatten. Der Bundesrat beantragt dazu, dass die Verheirateten entscheiden können, welchen Namen sie voranstellen.
Heute sind Doppelnamen nicht zulässig. Eheleute müssen bei der Heirat entscheiden, ob sie ihren jeweiligen Namen behalten oder einen gemeinsamen Familiennamen tragen möchten. Es besteht aber die Möglichkeit, den nicht amtlichen Allianznamen zu verwenden.
Silberschmidt-Buhofer entschied sich für Allianznamen
Kinder erhalten heute entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Namen ihres Vaters oder ihrer Mutter. Sind die Eltern nicht verheiratet, tragen die Kinder den Namen eines Elternteils.
Erst Ende Dezember sorgte Nationalrat Andri Silberschmidt für Aufsehen, weil er auf den sozialen Medien seinen Allianznamen Silberschmidt-Buhofer verwendete. Im vergangenen November ehelichte er seine Partnerin Andrea Buhofer. Allianznahmen können im Alltag genutzt und auf Wunsch auch im Pass vermerkt werden. Ein amtlicher Name ist er aber nicht, und auch im Zivilstandsregister wird er nicht vermerkt.
An der Frühlingsession werden National- und Ständerat über das Thema beraten. «Wir wollen die Wahlfreiheiten erweitern, ohne jemandem etwas wegzunehmen», sagte die damalige Kommissionspräsidentin Christa Markwalder (FDP) im Oktober dem «Tages-Anzeiger». Mittlerweile ist sie aus dem Parlament ausgeschieden.
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