Terrassen und KinosBundesrat lockert viele Massnahmen trotz «fragiler Lage»
gg, sda
14.4.2021 - 16:30
Es sei ein «vertretbares Risiko»: Der Bundesrat lockert trotz «fragiler Situation» zahlreiche Corona-Massnahmen. Restaurantterrassen, Kinos und Fitnesszentren dürfen wieder öffnen.
gg, sda
14.04.2021, 16:30
14.04.2021, 17:24
SDA
Der Bundesrat folgt dem Ruf grosser Teile der Wirtschaft und der Mehrheit im Parlament und wagt den nächsten Öffnungsschritt – trotz «fragiler Situation», wie er selbst schreibt. Am Montag können etwa Restaurantterrassen, Kinos und Fitnesszentren wieder öffnen.
Bereits vor einem Monat hatte der Bundesrat einen zweiten Öffnungsschritt zur Disposition gestellt. Schon damals war der Druck vonseiten Kantonen, Parlament, Wirtschaft, Sport und Kultur gross, die einschneidenden Corona-Massnahmen zu lockern. Die Landesregierung zog am 19. März aber die Handbremse und verschob den Entscheid über einen umfassenden Öffnungsschritt. Sie argumentierte mit der sich verschlechternden epidemiologische Situation.
Einen Monat später wagt der Bundesrat nun umfassende Lockerungen, während in umliegenden Ländern die Schrauben teilweise wieder angezogen werden. Obwohl vier von fünf Richtwerten für Lockerungen nicht erfüllt sind, öffnet der Bundesrat ab kommendem Montag, 19. April, die Restaurantterrassen und erlaubt Sport in Innenräumen, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie Präsenzunterricht an den Universitäten.
Restaurant-Innenbereiche bleiben zu
Die maximale Anzahl Besucherinnen und Besucher bei Veranstaltungen ist beschränkt auf hundert Personen draussen – etwa für Fussballspiele oder Open-Air-Konzerte – und fünfzig Personen drinnen – etwa für Kinos, Theater oder Konzerte. Bis maximal 15 Personen erlaubt sind Führungen in Museen, Treffen von Vereinsmitgliedern oder andere Veranstaltungen im Unterhaltungs-, Freizeit- und Sportbereich.
Für jegliche Aktivitäten gelten weiterhin Einschränkungen: Neben der limitierten Teilnehmerzahl sind Regeln wie Maskenpflicht und Abstandhalten einzuhalten. Geschlossen bleiben bis auf weiteres die Innenbereiche von Restaurants, Wellnessanlagen und Freizeitbädern sowie Diskotheken und Tanzlokale. Sportarten mit Körperkontakt sind in Innenräumen weiterhin nicht erlaubt.
«Vertretbares Risiko»
Der Entscheid entspricht weitgehend den Forderungen eines Grossteils der Kantone und der Wirtschaftsverbände. Auch das Parlament hatte in den vergangenen Tagen wiederholt Druck auf den Bundesrat ausgeübt, den Betrieben und Betroffenen mehr Perspektiven zu bieten. Anders als vor einem Monat folgt der Bundesrat nun diesem Ruf.
Er führe seine «Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung» fort, heisst es in einer Mitteilung. Die Lage sei zwar weiterhin fragil und habe sich in den vergangenen Wochen weiter verschlechtert. Das Risiko von Lockerungen sei für den Bundesrat aber vertretbar.
Die Regierung stützt ihren Entscheid auf die «gut voranschreitende Durchimpfung der Risikogruppen» sowie auf die «laufende Ausdehnung der Teststrategie». Beides habe dazu geführt, dass der Wiederanstieg der Hospitalisationen im Vergleich zu den Fallzahlen relativ langsam erfolge. Ausserdem seien die Verhältnisse auf den Intensivstationen relativ stabil.
Gefahr von erneuten Schliessungen
Zudem argumentiert der Bundesrat, dass er die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekte berücksichtigt habe. Die negativen Folgen der drastischen Corona-Massnahmen seien gerade für Jugendliche und junge Erwachsene gross. Deshalb sei es angezeigt, mehr Aktivitäten wieder zu ermöglichen.
«Der Bundesrat ist sich des Risikos des Öffnungsschritts bewusst», heisst es in der Mitteilung. Je nach Entwicklung in den Spitälern bestehe die Gefahr, dass die Öffnungen wieder rückgängig gemacht werden müssten. Deshalb müsse sich die Bevölkerung weiterhin vorsichtig verhalten – «insbesondere Risikopersonen, die in den nächsten Wochen vollständig geimpft und damit gut vor einer Infektion und einem schweren Verlauf der Krankheit geschützt sein werden».
Auch die Testoffensive soll laut dem Bundesrat fortgesetzt werden. Er belohnt neu Unternehmen, die über ein Testkonzept verfügen und der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche Tests anbieten. Für Mitarbeitende solcher Unternehmen entfällt bei ihrer beruflichen Tätigkeit die Kontaktquarantäne. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen können die Heime zudem die Maskenpflicht aufheben. Dies gilt auch für Bewohnerinnen und Bewohner, die von einer Corona-Infektion genesen sind.