Waffenhandel und UntreueArsenal zu Hause – Ex-Mitarbeiter der Polizei Schwyz angeklagt
tafi/SDA
5.11.2020 - 10:31
Bei der Kantonspolizei Schwyz soll ein ehemaliger Mitarbeiter mehrfach gegen das Waffengesetz verstossen und Amtsgeheimnisse verletzt haben. Der Mann muss sich nun vor dem Bundesstrafgericht verantworten.
Ein ehemaliger ziviler Mitarbeiter der Kantonspolizei Schwyz muss sich vor dem Bundesstrafgericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage eingereicht, unter anderem wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Waffengesetz und Verletzung des Amtsgeheimnisses.
Der Beschuldigte sei ein 57-jähriger Schweizer Staatsbürger, heisst es in einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft. Er habe bei der Kapo Schwyz als Logistikleiter gearbeitet und habe in dieser Funktion «die von ihm zu wahrenden öffentlichen Interessen der Kantonspolizei Schwyz» mehrfach geschädigt.
180'000 Franken veruntreut
So habe sich der Beschuldigte einen eigenen finanziellen Vorteil von 180'000 Franken verschafft, indem er Munition im Namen und auf Rechnung seines Arbeitgebers bestellte und bezahlte, «aber zu seinem eigenen Vorteil verwendete».
Zudem soll der Mann laut Anklage im Darknet illegal Waffen und Munition angeboten haben. In den Jahren 2012 und 2013 soll er unrechtmässig Waffen an mehrere Personen verkauft haben. Dabei habe er zusammen mit einer Person agiert, die in Deutschland inzwischen verurteilt wurde. Erst dadurch wurden die Schweizer Behörden auf den Mann aufmerksam: Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hatten ein Rechtshilfeersuchen gestellt.
80 Waffen beschlagnahmt
Bei Hausdurchsuchungen mit Unterstützung von fedpol sowie der Kantonspolizei Zürich habe sich herausgestellt, dass der Mann auch selber verbotenerweise Waffen und Munition besessen und bei sich zu Hause gelagert haben. Die Bundesanwaltschaft habe bei ihm rund 80 Waffen und mehrere Zehntausend Patronen sichergestellt und beschlagnahmt.
Weiter werden dem Beschuldigten, der für rund zwei Monate in Untersuchungshaft sass, Urkundenfälschung und Amtsgeheimnisverletzung zur Last gelegt.