Jetzt gehts schnellImpfstart in Luzern – das müssen Sie wissen
Von Julia Käser
23.12.2020
Bereits heute werden die ersten Personen in der Schweiz geimpft. Luzern beginnt mit Risikopatienten und Pflegenden. Die wichtigsten Punkte zum Impfstart.
Jetzt geht es schnell: Nachdem am letzten Samstag der erste Corona-Impfstoff in der Schweiz eine Zulassung erhielt, werden bereits heute die ersten Personen geimpft. Zudem lanciert das BAG an Heiligabend eine schweizweite Impfkampagne. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Wer kann sich jetzt schon impfen lassen?
Priorisiert werden besonders gefährdete Personen, dann folgt das Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt und in einem dritten Schritt enge Kontakte von Gefährdeten. Schliesslich sind Personen aus Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektionsrisiko – beispielsweise Altersheime oder Gefängnisse – an der Reihe.
Innerhalb der Gruppe der besonders gefährdeten Personen macht das BAG wiederum eine Unterteilung, wie Christoph Berger, Präsident der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, am Dienstag vor den Bundeshausmedien sagte. Als Allererstes werden Personen über 75 geimpft und solche, die unter hochriskanten chronischen Krankheiten leiden. Dazu zählen sämtliche Herz-, Nieren- und Atemwegserkrankungen, aber auch Adipositas, Bluthochdruck, Zuckerkrankheit und Abwehrschwäche. Betroffene sollen sich an ihren Hausarzt wenden.
Wann kann sich die restliche Bevölkerung impfen lassen?
Ist man weder Risikopatientin, noch arbeitet man in einer Gesundheits- oder Gemeinschaftseinrichtung oder hat Kontakt zu besonders Gefährdeten, muss man vorerst auf eine Impfung warten. Zwar hat die Schweiz am Dienstag die ersten 107'000 Dosen Impfstoff von Biontech und Pfizer erhalten, doch bis ausreichend Impfstoffe für alle da sind, wird es gemäss BAG noch eine Weile dauern. Ein genaues Datum kann Stand jetzt nicht genannt werden.
Ist es einmal so weit, können sich alle Personen, die älter als 16-jährig sind, impfen lassen. Hat man bereits eine Corona-Erkrankung durchgemacht, kann man sich ebenfalls impfen lassen. Nicht empfohlen ist die Impfung einzig für akut Erkrankte und Personen, die gegen Impfstoff-Bestandteile allergisch sind. Herkömmliche Allergien sind laut Berger kein Problem.
Wann starten die Impfungen?
Offizieller Impfstart ist der 4. Januar, wie Virgine Masserey, Leiterin Sektion Infektionskontrolle vom BAG, am Dienstag bekannt gab. In ersten Kantonen würden aber bereits früher erste Testläufe durchgeführt. So startet der Kanton Luzern bereits heute mit ersten Impfungen. Auch in Basel-Stadt werden vom 28. bis 30. Dezember rund 1900 Personen eine Covid-19-Impfung erhalten.
Was will das BAG mit der Impfkampagne bewirken?
Am 24. Dezember startet das BAG eine nationale Impfkampagne. Deren Sinn und Zweck sei es, jeder Person die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie eigenständig entscheiden könne, ob sie sich impfen lassen wolle, sagte Adrian Kammer, Leiter Sektion Kampagnen vom BAG, an der Medienkonferenz. Man wolle damit aber auch Vertrauen schaffen und Vorurteile abbauen. Das Herzstück der Kampagne sei das Informationsportal www.bag-coronavirus.ch/impfen.
Laut Christoph Berger sind viele Menschen in Bezug auf die Impfung momentan wohl zögerlich, weil sie noch nicht gut informiert seien. Es sei deshalb alles eine Frage der guten und transparenten Information. Dass es keine Impfpflicht gibt, hat das BAG bereits mehrmals betont.
Wann treffen weitere Dosen des Corona-Impfstoffs ein?
Im Januar sollen bereits die nächsten beiden Ladungen mit Impfdosen von Biontech und Pfizer in der Schweiz eintreffen, wie Virgine Masserey verkündete. Geplant ist, dass die Schweiz monatlich 250'000 Dosen des Biontech-Impfstoffs erhält.
Insgesamt hat die Schweiz 13 Millionen Dosen eines Corona-Impfstoffs bei drei unterschiedlichen Herstellern bestellt. Erst jener von Biontech und Pfizer ist auf dem Schweizer Markt zugelassen. Wann ein nächster folgt, konnte Masserey am Dienstag nicht sagen. Aber: Man könne davon ausgehen, dass jener von Moderna der nächste sei – dieser sei in den USA bereits zugelassen.
Kann ich diskriminiert werden, wenn ich mich nicht impfen lasse?
Ein Impfobligatorium ist gesetzlich in der Schweiz nicht vorgesehen. Deshalb sei eine Differenzierung bei staatlichen Leistungen Stand jetzt nicht möglich, sagte Susanne Kuster, stellvertretende Direktorin des Bundesamts für Justiz, an der Medienkonferenz vom Dienstag. Personen, die geimpft sind, dürfen also nicht anders behandelt werden als Ungeimpfte und solche, die sich nicht impfen lassen wollen.
Im privaten Raum sieht das anders aus. Dort gelte Vertragsfreiheit, so Kuster. Das heisst: Privatpersonen oder Unternehmen dürfen selber entscheiden, mit wem sie einen Vertrag eingehen wollen und mit wem nicht. So will beispielsweise die Fluggesellschaft Qantas eine Impfpflicht für ihre Passagiere einführen. Völlig frei ist man aber auch im Privaten nicht: «Auch dort gelten Diskriminierungsverbot und Persönlichkeitsschutz», so Kuster.