Betrügerische Schreiben Bezirksgericht Zürich warnt vor gefälschten Vorladungen

toko

2.6.2024

So sehen die gefälschten Gerichtdokumente aus.
So sehen die gefälschten Gerichtdokumente aus.
Bezirksgericht Zürich.

Mehrere Personen haben die Fake-Schreiben erhalten: Das Bezirksgericht Zürich warnt vor gefälschten Vorladungen. Die Betrüger operieren offenbar aus Deutschland.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Das Bezirksgericht Zürich warnt auf seiner Webseite vor gefälschten Vorladungen.
  • Diese werden offenbar von Deutschland aus verschickt und sind dort ebenfalls im Umlauf.
  • Das Bezirksgericht warnt davor, einer Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Das Bezirksgericht Zürich warnt auf seiner Webseite vor betrügerischen Schreiben. In der Warnung direkt auf der Startseite des Bezirksgerichts heisst es, dass derzeit falsche Vorladungen des Bezirksgerichts Zürich im Umlauf seien, «offenbar vor allem in Deutschland». Es dürften demnach verschiedene Versionen existieren. Zuerst hatte «20 Minuten» berichtet.

Von der Adresse und Telefonnummer des Bezirksgerichts Zürich sowie dem Logo der Zürcher Zivil- und Strafgerichte abgesehen seien diese Vorladungen frei erfunden. «Rufen Sie auf keine der anderen angeführten Telefonnummern an und falls Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden sollten, ignorieren Sie dies», heisst es weiter.

Schreiben wohl aus Deutschland

In einem solchen Schreiben, wie es das Bezirksgericht zeigt (siehe Bild), geht es um eine gefälschte Vorladung wegen angeblicher Geldwäscherei. Es ist zudem klar zu erkennen, dass es aus Deutschland verschickt wurde.

In dem Beispiel werden die angeschriebenen Personen ferner aufgefordert, verschiedene Gebühren zu begleichen und sich im Gericht einzufinden.

Wie es in dem Bericht von «20 Minuten» heisst, habe das Bezirksgericht Anfang April Kenntnis von den gefälschten Vorladungen. Laut dem Informations- und Medienbeauftragtem Patrick Strub den Betrügern jedoch noch niemand auf den Leim gegangen. Es hätten sich lediglich «ein paar wenige Empfänger» vom Bezirksgericht Zürich schriftlich oder per Telefon bestätigen lassen, dass es sich um Fälschungen handle. 

Man habe die Polizei verständigt. Es sei davon auszugehen, dass die Schreiben von Deutschland aus verschickt werden.