Prozess im Thurgau Mann bedroht Seniorin (91) in ihrer Wohnung mit Nagelfeile

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26.11.2024 - 15:28

Der Fall ist vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verhandelt worden.
Der Fall ist vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen verhandelt worden.
Keystone

Ein 28-Jähriger ist für den Überfall auf einer Seniorin in ihrer Wohnung verurteilt worden. Trotz Geständnis hat seine Verteidigerin auf Freispruch plädiert – vergebens.

Dominik Müller

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Januar hat ein 28-Jähriger eine 91-Frau in ihrer Wohnung überfallen.
  • Die Verteidigung argumentierte vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen, der Bruder des Beschuldigten hätte die Tat begangen.
  • Das Gericht hat den Mann dennoch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt.

Ein 28-jähriger Marokkaner ist vom Bezirksgericht Kreuzlingen zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er eine 91-jährige Frau in ihrer Wohnung überfallen hat. Der Vorfall ereignete sich am Abend des 19. Januar 2024. Damals soll sich der Mann gewaltsam Zutritt zur Wohnung der Seniorin verschafft haben, um Geld und Wertgegenstände zu stehlen, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet.

Demnach habe sich die Frau beim Vorfall verletzt, als sie versuchte, sich gegen den Angreifer zu wehren. In der Wohnung sollen sich dramatische Szenen abgespielt haben: So habe der Mann die Seniorin mit einer Nagelfeile bedroht und die Frau mehrmals zu Fall gebracht haben.

Die Verteidigung des Angeklagten argumentierte, dass nicht er, sondern sein Bruder die Tat begangen habe. Trotz seines Geständnisses behauptete die Verteidigerin, dass ihr Mandant die Schuld auf sich nehme, um seinen Bruder zu schützen. Letzterer habe mit dem Einbruch die kranke Mutter in der Heimat finanziell unterstützen wollen. DNA-Spuren, die in der Wohnung gefunden wurden, sollten diese Theorie untermauern.

Lange Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hingegen war überzeugt, dass der Beschuldigte der Täter war. Sie beschrieb die Tat als dreist und grausam und wies darauf hin, dass die Beweise erdrückend seien. Die Verteidigung versuchte, die Glaubwürdigkeit der Beweise in Frage zu stellen, indem sie auf den Alkoholkonsum des Angeklagten und die Kleidung des Täters hinwies, die nicht mit der des Angeklagten übereinstimmte.

Letztlich entschied das Gericht, dass die Beweise ausreichten, um den 28-Jährigen schuldig zu sprechen. Er wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 43 Monaten und einem zehnjährigen Landesverweis verurteilt. Vom Vorwurf der Beschimpfung der Polizisten wurde er freigesprochen, da die Beamten die arabischen Äusserungen nicht verstanden hatten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Sämtliche von KI übernommene Inhalte werden durch die Redaktion verifiziert.


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