Neues Jagdgesetz auf dem Prüfstand Seniorin füttert Bussard, gibt es zu – und wird freigesprochen

Ernst Hilfiker, Tamedia AG, tagesanzeiger.ch

1.11.2024 - 09:43

Bussarde zu füttern, ist eigentlich nicht mehr erlaubt. (Archivbild)
Bussarde zu füttern, ist eigentlich nicht mehr erlaubt. (Archivbild)
sda

Eine Seniorin aus dem Zürcher Oberland wurde zunächst wegen der Fütterung eines Mäusebussards verurteilt. Vor Gericht folgte dann jedoch der Freispruch. 

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  • Eine Seniorin aus dem Zürcher Oberland wurde zunächst wegen der Fütterung eines Mäusebussards verurteilt.
  • Vor Gericht folgte dann jedoch der Freispruch.
  • Die Richterin entschied, dass die Beweise nicht ausreichten, um die Seniorin zu verurteilen, und sprach sie frei

Eine 77-jährige Frau aus dem Zürcher Oberland stand vor dem Bezirksgericht Hinwil, weil sie beschuldigt wurde, einen Mäusebussard mit Fleisch gefüttert zu haben. Nur: Das neue Jagdgesetz verbietet das Füttern von Wildtieren und lässt nur Ausnahmen für bestimmte Vogelarten und Eichhörnchen zu.

Deswegen musste die Frau nun vor Gericht. Die Seniorin, die den Bussard nach einer Verletzung gesund gepflegt hatte, erklärte, sie habe den Vogel aus Tierliebe gefüttert, ohne sich der Gesetzesänderung bewusst zu sein.

Die Anklage stützte sich auf Fotos, die angeblich die Fütterung mit Fleisch belegten. Diese Beweise wurden jedoch als unzureichend angesehen, da die Fotos illegal von einem Nachbarn aufgenommen wurden und nicht eindeutig zeigten, was der Vogel frass. Zudem gab es Zweifel an der Aussage eines Jagdaufsehers, der behauptete, Pouletreste im Garten der Frau gefunden zu haben.

Freispruch noch nicht rechtskräftig

Die Richterin entschied, dass die Beweise nicht ausreichten, um die Seniorin zu verurteilen, und sprach sie frei. Die ursprünglich verhängte Geldstrafe von 250 Franken wurde aufgehoben, und die Verfahrenskosten von 1250 Franken sowie die Anwaltskosten von 5000 Franken werden vom Staat übernommen. Die Richterin wies jedoch darauf hin, dass die Fütterung mit Kernen, wenn sie angeklagt worden wäre, möglicherweise als nicht «massvoll» im Sinne des Jagdgesetzes angesehen worden wäre.

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig, und der Fall wirft Fragen über die Anwendung und Auslegung des Jagdgesetzes auf. Immerhin: Für die Seniorin nimmt der ganze Fall ein gutes Ende.