Terrorismus-Gesetz Beschwerde beim Bundesgericht und wachsendes Parteien-Gefälle

tmxh/SDA

3.6.2021

SVP, FDP und die Mitte-Partei setzten sich für ein Ja zum Anti-Terror-Gesetz ein. Bei den linken Parteien ist mittlerweile auch die Parteibasis auf Linie. (Symbolbid)
SVP, FDP und die Mitte-Partei setzten sich für ein Ja zum Anti-Terror-Gesetz ein. Bei den linken Parteien ist mittlerweile auch die Parteibasis auf Linie. (Symbolbid)
KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Weil sie im Terrorismus-Gesetz eine Täuschung des Stimmvolks sehen, fordern neun Tessiner Juristen, auf die Abstimmung zu verzichten. Deshalb haben sie nun Beschwerde vor dem Bundesgericht eingelegt. Über 500 Stimmrechtsbeschwerden wurden zudem in den Kantonen generiert.

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Neun Tessiner Juristen, die eine Abstimmung über das Terrorismus-Gesetz am 13. Juni verhindern wollen, geben nicht auf. Nach dem Scheitern ihrer Beschwerde beim Regierungsrat gehen die ehemaligen Amtsträger nun vor das Bundesgericht. Für sie steht fest: Das Gesetz täusche das Stimmvolk, wie es in einer Mitteilung heisst. 

Die Beschwerde, die die Juristen nun vor das oberste Schweizer Gericht bringen, lautet: Die Behörden würden im Abstimmungsbüchlein Fehlinformationen verbreiten und damit gegen das Recht auf freie Meinungsbildung verstossen. 

Besonders stossend ist gemäss dem ehemaligen Tessiner Staatsanwalt Paulo Bernasconi die Behauptung, die Polizei könne in der Regel erst eingreifen, wenn bereits ein Delikt begangen wurde. Das sei eine krasse Lüge, denn das Strafgesetzbuch ahnde bereits seit 2014 Vorbereitungshandlungen zu einer kriminellen oder terroristischen Tat.



Zudem spiegele der Bundesrat gemäss den Beschwerdeführern im Abstimmungsbüchlein vor, das Gesetz verstosse nicht gegen die Grundrechte und die Bundesverfassung. Sechzig Rechtsprofessoren hätten das widerlegt. 

Weitere Beschwerden waren in den Kantonen Zürich, Luzern und Obwalden eingereicht worden, wie Bernasconi bereits am 22. Mai erklärt hatte.

Über 500 Stimmrechtsbeschwerden

Wie die Piratenpartei mitteilte, hätten Bürger in den vergangenen fünf Tagen über 500 Stimmrechtsbeschwerden gegen das Polizeimassnahmengesetz (PMT) generiert. In jedem Kanton sei mindestens eine Beschwerde eingereicht worden.

Die rege Nutzung der Stimmrechtsbeschwerde gegen das PMT zeige nicht nur den Unmut über die im Zusammenhang mit dieser Vorlage verbreiteten Falschinformationen, schrieb die Piratenpartei zu ihrer Aktion. Die Masseneinsprache weise auch auf das Bedürfnis nach Teilhabe der Stimmbevölkerung hin, statt sich von Behörden überwachen und von der Politik fehlleiten lassen zu wollen.



«Der Fall ist klar: Um noch mehr Schaden von der Schweizer Demokratie abzuwenden, muss die Abstimmung zum PMT vom 13. Juni unverzüglich abgebrochen werden», wurde Biljana Lukic, Vizepräsidentin der Piratenpartei, in der Mitteilung zitiert.

Unter Beschwerdeführenden seien auch Juristen mit Rang und Namen, so alt Bundesrichter Niccolò Raselli, der freisinnige Ständerat Dick Marti und Nationalrat Christian Dandrès (SP/GE).

Die Beschwerdeführenden machen geltend, das Abstimmungsbüchlein sei nicht objektiv und ermögliche den Stimmberechtigten nicht, sich eine klare Meinung zu bilden. Gemäss ihnen sind die präsentierten Fakten irreführend und wichtige gesetzliche Konsequenzen würden unter den Tisch gekehrt.

Klares Ja in den Umfragen

Derweil sprach sich in den Umfragen zu den Abstimmungen am 13. Juni eine klare Mehrheit für das Anti-Terror-Gesetz aus. In der zweiten SRG-Umfrage sagten 62 Prozent ja, 32 Prozent waren dagegen, 6 Prozent noch unentschieden. Bei 20 Minuten/Tamedia betrug der Ja-Stimmen-Anteil 63 Prozent, 34 Prozent sagten Nein, 3 Prozent waren unentschieden.

Während sich bei der ersten SRG-Befragung noch in allen Parteilagern Mehrheiten für die Annahme des Anti-Terror-Gesetzes fanden, war das in der zweiten Runde nicht mehr der Fall. Ein Graben zwischen linken und rechten Parteien wird deutlicher. Wählerinnen und Wähler der Grünen (43%) und der SP (45%) wollen die Vorlage nicht mehr mehrheitlich annehmen.

Die Anhängerschaft der restlichen Parteien spricht sich weiterhin klar für die Vorlage aus. Auch die Parteiungebundenen wollen das Terrorismus-Gesetz mehrheitlich annehmen (56%). Damit ist es einzig noch die GLP, wo die Parteielite im Konflikt zu ihrer Basis steht.