Corona Wer für eine Reise eine Booster-Impfung will, soll selbst bezahlen

om, sda

24.5.2022 - 16:45

Booster-Impfungen für Auslandreisen sollen verfügbar, aber nicht gratis sein, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit.
Booster-Impfungen für Auslandreisen sollen verfügbar, aber nicht gratis sein, empfiehlt das Bundesamt für Gesundheit.
Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn

Das Bundesamt für Gesundheit schlägt den Kantonen vor, dass Auslandreisende ihre Auffrischimpfung selber bezahlen. Zudem hat das BAG die neue Corona-Wochenzahlen veröffentlicht. 

Die wöchentlichen Corona-Zahlen vom 24. Mai 2022

  • 8125 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen
  • 100 Spitaleintritte in den letzten sieben Tagen, 159 in den letzten 14 Tagen
  • 10 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in den letzen sieben Tagen
  • 374 Hospitalisierte mit Covid-19
  • 27 Covidkranke in Intensivpflege (3,3 Prozent aller IPS-Betten)

Gemäss den aktuellen Empfehlungen des BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen ist eine sogenannte Booster-Impfung für die Bevölkerung derzeit nicht nötig. Nur Menschen mit einem stark geschwächten Immunsystem sollten sich in Absprache mit ihren Ärztinnen oder Ärzten einer Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff unterziehen.

Weil mit Beginn der Feriensaison und im Zuge der zunehmenden Mobilität mehr Personen ein Bedürfnis nach einer weiteren Auffrischimpfung vor einer Auslandsreise anmelden, möchte das BAG diese kostenpflichtig verabreichen lassen.

Das Amt schätzt, dass 10'000 bis 20'000 Reisewillige ohne ausreichende medizinische Indikation eine Auffrischung wünschen könnten. Mit dem vorgeschlagenen Selbstzahlersystem würde diesem Wunsch entsprochen, schreibt das BAG.

Gemäss dem Vorschlag des Bundesamtes müsste die Impfung gleich vor Ort bezahlt werden. Die Kantone müssten die Impfstellen bestimmen und die Terminvergabe festlegen. Der Preis richtet sich nach der vom Bund festgelegten und an ihn zu entrichtenden Pauschale.

Die Konsultationsfrist endet am 1. Juni. Der Bundesrat will die entsprechende Anpassung der Epidemienverordnung am 10. Juni behandeln.

SDA, smi

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