Migration Schweiz nimmt Terroristin den roten Pass weg – was braucht es dazu?

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3.1.2020

Ist den Pass los: Einer Schweizer IS-Mutter entzieht Bundesbern als erster Frau seit dem Zweiten Weltkrieg das Schweizer Bürgerrecht.
Ist den Pass los: Einer Schweizer IS-Mutter entzieht Bundesbern als erster Frau seit dem Zweiten Weltkrieg das Schweizer Bürgerrecht.
Bild: Keystone

Eine Schweizerin verliert das Bürgerrecht, weil sie den IS unterstützt. Der Bund greift erst zum zweiten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg zu dieser drastischen Massnahme. Doch warum sind Ausbürgerungen hierzulande so selten?

Ihre Tat sorgte landesweit für Schlagzeilen: Eine Schweizerin entführt zwei ihrer Töchter ohne das Wissen der Väter nach Syrien zum Islamischen Staat (IS). Jetzt entzieht ihr das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Schweizer Staatsbürgerschaft. Dies teilte das SEM im neusten Bundesblatt mit.

Entschieden hat dies das Departement von Justizministerin Karin Keller-Sutter. Die Ausbürgerung ist Teil einer Verschärfung gegen Schweizer Terror-Helfer, welche FDP-Magistratin Keller-Sutter (FDP) nach ihrer Amtsübernahme von Simonetta Sommaruga (SP) eingeführt hat. Das ist juristisches Neuland, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Auflage: Keine Staatenlose schaffen

Die eingangs erwähnte Frau ist erst die zweite Person überhaupt seit dem Zweiten Weltkrieg, der das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden soll. Die Ausbürgerung ist noch nicht rechtskräftig. Der Entscheid kann von der Frau innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen angefochten werden.

Einer Schweizer IS-Mutter entzieht Bundesbern als erster Frau seit dem Zweiten Weltkrieg das Schweizer Bürgerrecht. Die Frau hat auch einen französischen Pass.
Einer Schweizer IS-Mutter entzieht Bundesbern als erster Frau seit dem Zweiten Weltkrieg das Schweizer Bürgerrecht. Die Frau hat auch einen französischen Pass.
Bild: Keystone

Möglich ist eine Ausbürgerung nur, wenn die Betroffenen über eine weitere Staatsbürgerschaft verfügen. Andernfalls würde die Schweiz Staatenlose schaffen – das aber ist völkerrechtlich verboten. Die erwähnte Frau hat gemäss SEM auch einen französischen Pass.

Laut SEM soll die Frau also nicht in die Schweiz zurückkehren können. Es werde aber alles dafür getan, um ihre beiden entführten Mädchen nach Genf zurückzuführen.



Das SEM hat bereits im September 2019 einem türkisch-schweizerischen Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen. Jene Person war 2017 vom Bundesstrafgericht wegen Zugehörigkeit zum IS verurteilt worden.

Mehrere Gründe möglich

Laut SEM kann das Schweizer Bürgerrecht neben drei anderen Punkten eben beispielsweise verloren gehen durch einen Entzug von diesem. Dazu schreibt das SEM auf seiner Website, einem Doppelbürger könne das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, «wenn sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist».

Der Entzug des Schweizer Bürgerrechts sei «jedoch nur in einem gravierenden Fall denkbar». Als Beispiel für einen solchen Fall wird ein verurteilter Kriegsverbrecher oder ein Terrorist aufgeführt.



Das allerdings wirft demokratiepolitisch schwierige Fragen auf: Wer entscheidet, welche Person «dem Ruf der Schweiz» schadet? Und, noch grundsätzlicher, was überhaupt bedeutet das?

Grundlage stammt aus den 1940er-Jahren

Juristisch klar indes ist: Die Grundlage für Ausbürgerungen liefert in der Schweiz ein Gesetzesartikel aus dem Zweiten Weltkrieg. Damals fanden die letzten Ausbürgerungen hierzulande statt – wenn auch in einem völlig anderen Kontext. In den Jahren 1940 bis 1947 entzog der Bund rund 80 Schweizern das Bürgerrecht, darunter auch mehreren Frauen und Kindern. In den meisten Fällen wurde dies damit begründet, dass die Betroffenen oder ihre Angehörigen sich nationalsozialistisch betätigt hatten.

Nach dem Krieg wurde im Jahr 1952 die Möglichkeit einer Ausbürgerung ins neue Bürgerrechtsgesetz übernommen, allerdings ohne je angewendet worden zu sein. Das änderte sich erst im vergangenen Jahr.

Die Idee von Ausbürgerungen ist vor allem wegen des internationalen Terrorismus wieder im Aufwind – 2018 konkretisierte dies der Bundesrat in einer Verordnung. «Schwere Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten gehören seither zu möglichen Ausbürgerungsgründen, wie der «Tages-Anzeiger» weiter schreibt.

Freiwilliges Abgeben möglich

Das Schweizer Bürgerrecht kann aber etwa nicht nur entzogen werden, auch der umgekehrte Fall ist denkbar: Jemand möchte sein Schweizer Bürgerrecht freiwillig zurückgeben. Dies ist möglich für im Ausland wohnhafte Doppelbürger. Diese Personen können bei der zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung ein Gesuch um Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht stellen, wie das SEM schreibt.

Nach der rechtskräftigen Nichtigerklärung der Einbürgerung kann ein neues Einbürgerungsgesuch erst nach Ablauf von zwei Jahren gestellt werden.

Weitere Gründe für Ausbürgerung

Das Schweizer Bürgerrecht kann des Weiteren verwirken. Wer im Ausland als Kind eines schweizerischen Elternteils geboren wird und Doppelbürger ist, muss bis zum 23. Lebensjahr einer schweizerischen Behörde erklären, das Bürgerrecht behalten zu wollen. Ansonsten verwirkt es.

Zudem – und das ist die vierte Möglichkeit einer Ausbürgerung – kann das hiesige Bürgerrecht für nichtig erklärt werden. Das ist dann der Fall, wenn sich jemand eine Einbürgerung durch falsche Angaben oder «Verheimlichung erheblicher Tatsachen» erschlichen hat.

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