Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat die SVP in einem Brief aufgefordert, die Verbreitung ihrer Wahlkampf-Sujets zu stoppen. Die SVP-Wahlkampagne sei «fremdenfeindlich und hetzerisch», kritisiert die Kommission.
SDA/dor
06.10.2023, 06:34
06.10.2023, 09:26
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Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat die SVP in einem Brief aufgefordert, die Verbreitung ihrer Wahlkampf-Sujets zu stoppen.
Die in sozialen Medien verbreitete Kampagne thematisiert Kriminalfälle mit ausländischen Tätern, dazu der Slogan «Neue Normalität?».
Das sei nicht nur «rassistisch und fremdenfeindlich», sondern auch «hetzerisch», schreibt die EKR, heisst es in einem Bericht von Tamedia.
Die in sozialen Medien verbreitete Kampagne der SVP thematisiert Kriminalfälle mit ausländischen Tätern, dazu der Slogan «Neue Normalität?». Das sei nicht nur «rassistisch und fremdenfeindlich», sondern auch «hetzerisch», schreibt die EKR, heisst es in einem Bericht von Tamedia. Sie sieht Parallelen zu den Plakaten «Kosovaren schlitzen Schweizer auf», die gemäss Bundesgericht gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm verstiessen.
Die Kampagne schüre bewusst negative Emotionen, kritisiert die EKR. Im Schreiben vom 25. September, das Tamedia vorliegt, fordert die EKR die SVP dazu auf, die Sujets von ihrer Website zu entfernen und deren Verbreitung in den sozialen Medien zu stoppen.
Die SVP sagt, das seien «ungeheuerliche Unterstellungen». Die Kampagne greife konkrete, dokumentierte Fälle auf und enthalte keine Verallgemeinerungen, sagt Wahlkampfleiter Marcel Dettling. Der Slogan «neue Normalität» sei mit einem Fragezeichen versehen.
Damit ziehe die SVP auch Lehren aus dem Messerstecher-Plakat, mit dem sie laut einem Bundesgerichtsurteil die Anti-Rassismus-Strafnorm verletzt hat, heisst es in dem Bericht: Die Aufschrift «Kosovaren schlitzen Schweizer auf» sei verallgemeinernd gewesen.
Aus Sicht der EKR wird in der SVP-Kampagne die Menschenwürde verletzt – auch wenn die Partei einzelne Fälle nennt und nicht verallgemeinert, heisst es weiter. Suggeriert werde in der Summe trotzdem, dass «Ausländer» eine Gefahr darstellten. Die EKR verweise auch auf die Argumentation des Bundesgerichts zum Messerstecher-Plakat. Das Bundesgericht verwies auf den «Eindruck des unbefangenen Durchschnittslesers» und ein «feindseliges Klima», das geschaffen werde. «Genau das ist auch bei der aktuellen Kampagne der Fall», sagt EKR-Präsidentin Martine Brunschwig Graf zu Tamedia.