Videokamera überführt das Trio Pöstler wegen Paketdiebstahl in der Stadt Zürich verurteilt

Lea Oetiker

13.1.2025

Ein 22-jähriger Pöstler wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil zwei Kollegen Pakete klauten. (Symbolbild)
Ein 22-jähriger Pöstler wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil zwei Kollegen Pakete klauten. (Symbolbild)
sda

Ein 22-jähriger Pöstler hat nicht bei einem Diebstahl interveniert und das Post- sowie Fernmeldegeheimnis verletzt. Nun wurde er verurteilt.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein 22-jähriger Pöstler wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt, weil er zwei minderjährigen Kollegen bei einem Paketdiebstahl in Zürich West geholfen hatte.
  • Gestohlen hat das Trio Vapesmoke-Caps für E-Zigaretten im Wert von 131.10 Franken.
  • Über das berufliche Schicksal des Beschuldigten enthält der Strafbefehl keine Informationen.

Immer wieder werden in der Stadt Zürich Pakete geklaut. Nun kam es deswegen zu einer Verurteilung, wie ein Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl zeigt.

Im Februar 2023 nahm ein damals 21-jähriger Mann zwei Kollegen auf eine Paketauslieferungstour durch Zürich West mit. Laut Strafbefehl gab er in der Einvernahme an, dass seine Kollegen – beide minderjährig – ihm bei der Auslieferung der Pakete helfen sollten. Dies widerspricht jedoch den postinternen Weisungen. Das wusste der Beschuldigte auch.

Bei einem Mehrfamilienhaus scannte der Pöstler schliesslich ein Paket und deponierte das Paket wie gewohnt in einem Milchkasten. Um 12.51 Uhr nahmen die beiden Kollegen das Paket dann wieder raus. Aufgrund der Absendeadresse sei klar gewesen, dass das Paket Raucherwaren enthielt.

Caps für E-Zigaretten gestohlen

Danach stiegen die drei wieder in den Post-Lieferwagen. Der Dieb öffnete das Paket – «im stillschweigenden Einverständnis» mit dem Pöstler, heisst es im Strafbefehl weiter. Der Inhalt: Vapesmoke-Caps für E-Zigaretten im Wert von 131.10 Franken.

Obwohl einer der Jugendlichen das Paket unter seiner Jacke versteckte und der zweite Jugendliche die beim Eingang des Hauses angebrachte Kamera abschirmte, kam die Tat ans Licht. Das Video diente gemäss Strafbefehl später als Beweismittel.

Bedingte Geldstrafe

Der 22-jährige Schweizer Pöstler ist wegen Gehilfenschaft zu Diebstahl und wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à je 30 Franken, also insgesamt 1800 Franken, bestraft worden, wie die «NZZ» berichtet.

Der Vollzug der Geldstrafe wird bei einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben, der 22-Jährige muss jedoch eine Gebühr von 1000 Franken für das Vorverfahren zahlen.

Über das berufliche Schicksal des Beschuldigten enthält der Strafbefehl keine Informationen. Beide Kollegen waren zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig, und es liefen separate Verfahren bei der Jugendanwaltschaft gegen sie. Die Resultate sind nicht bekannt.