Empörung im Aargau Krähen-Kadaver auf Brett genagelt und zur Schau gestellt

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25.9.2024

Im Kanton Aargau sorgt ein Fall einer toten Krähe für Aufregung – ihr Kadaver wurde an ein Brett genagelt und zur Schau gestellt. (Symbolbild)
Im Kanton Aargau sorgt ein Fall einer toten Krähe für Aufregung – ihr Kadaver wurde an ein Brett genagelt und zur Schau gestellt. (Symbolbild)
Unsplash/veronicadu

Ein Foto einer toten Krähe, die an ein Brett genagelt wurde, erhitzt im Kanton Aargau die Gemüter. Das Töten ist unter gewissen Bedingungen erlaubt. Doch verstösst das Zurschaustellen gegen die Tierwürde?

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Foto einer toten Krähe, die auf einem Brett festgenagelt und zur Schau gestellt wurde, sorgt in Lenzburg AG für Empörung.
  • Die Kantonspolizei Aargau betont, dass das Erlegen von Krähen nur unter Wahrung der Tierwürde erlaubt ist und der Kadaver ordnungsgemäss entsorgt werden muss.
  • Solche «Vergrämungsmethoden» sind heute nur noch selten.

Ein Bild von einer toten Krähe, das in eine Facebook-Gruppe in der Region Lenzburg AG gepostet wurde, sorgt für Aufruhr, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Das Foto zeigt, wie der Kadaver des Vogels auf einem Brett festgenagelt und zur Schau gestellt wurde. 

Im Gespräch mit der «Aargauer Zeitung» ordnet Vanessa Rumpold von der Kommunikationsabteilung der Kantonspolizei Aargau ein: «Das Erlegen der Krähen ist nur mit einer für die entsprechende Jagd zulässigen Jagdwaffe erlaubt. Die Jagd ist so auszuüben, dass die Würde des Tieres gewahrt bleibt»

Fragwürdig sei, inwiefern gegen die Tierwürde verstossen wurde, da man in diesem Fall den Tierkadaver «zur Schau stellen» würde. 

Tierkadaver muss umgehend und ordnungsgemäss entsorgt werden

Früher sei es laut Rumpold häufig zu solchen «Vergrämungsmethoden» gekommen. Heute käme es kaum noch vor. Ziel von solchen Fällen sei es, dass lebende Artgenossen ferngehalten werden.

Wie die «Aargauer Zeitung» schreibt, habe die Person, die das Bild in den sozialen Medien geteilt hat, es dem Veterinäramt gemeldet, die Polizei aber nicht informiert. 

Wenn die Polizei ins Spiel kommen würde, dann wäre das Vorgehen laut Rumpold wie folgt: «Generell werden bei solchen ‹Taktiken› unsere Spezialisten das Gespräch mit dem oder der Verursacherin suchen und man macht sie auf die geltenden Vorgaben aufmerksam.»

Der Vogelkadaver müsse umgehend und ordnungsgemäss entsorgt werden, ansonsten handle es sich um eine «Verzeigung gegen das Tierseuchengesetz».


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