Die tschechische Regierung hat die seit Wochen geltenden Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Dies gelte ab Freitag, sagte Gesundheitsminister Adam Vojtech am späten Donnerstagabend in Prag.
Seit dem 16. März durften die Bürgerinnen und Bürger nur zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder auf Spaziergänge in Grünanlagen gehen. Damit sollte die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eingedämmt werden.
Das Minderheitskabinett reagierte damit auf die aktuelle Entscheidung eines Gerichts in Prag, das die bisherigen Massnahmen aus formalen Gründen für rechtswidrig erklärt hatte. «Wir respektieren dieses Urteil», sagte Vojtech von der populistischen Partei ANO des Regierungschefs und Multimilliardärs Andrej Babis. Versammlungen mit mehr als zehn Teilnehmern blieben verboten. Die Massnahmen hätten aber als Notstandsgesetze verabschiedet werden müssen, nicht als ausserordentliche Verordnungen des Gesundheitsministeriums, entschieden die Richter.
Auch Berufspendler dürfen reisen
Aufgehoben wird damit auch das Ausreiseverbot für tschechische Bürger. Nach der Rückkehr müssen sie einen negativen Test auf das Coronavirus vorlegen oder in eine 14-tägige Quarantäne. Der weitgehende Einreisestopp bleibt nach Angaben des Innenministeriums bestehen – mit neuen Ausnahmen für Geschäftsleute aus EU-Staaten.
Das Kabinett beschloss zudem Erleichterungen für tschechische Berufspendler, die in Deutschland oder Österreich arbeiten. Sie dürfen nun täglich die Grenze überqueren, falls sie alle 14 Tage einen neuen, aktuellen Test auf das Coronavirus vorlegen können.