NorwegenTerrorangriff in Oslo – Täter zu 30 Jahren Haft verurteilt
SDA
4.7.2024 - 15:14
Zwei Jahre nach dem tödlichen Terrorangriff vor einer Schwulenbar in Oslo ist der Attentäter zur Höchststrafe von 30 Jahren Verwahrung verurteilt worden.
04.07.2024, 15:14
SDA
Die Richter am Osloer Amtsgericht sprachen den angeklagten Norweger mit iranischen Wurzeln einstimmig wegen schwerer Terrorvergehen schuldig. Der 45-Jährige wurde dabei auch zu Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt mehr als 110 Millionen norwegischen Kronen (fast 10 Millionen Euro) an Hinterbliebene, Verletzte und Hunderte andere Geschädigte verurteilt. Der Anwalt des Mannes deutete gegenüber dem Rundfunksender NRK an, seinem Mandanten dazu raten zu wollen, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Der Täter hatte in der Nacht zum 25. Juni 2022 vor einer beliebten Schwulenbar und einem Lokal im Zentrum von Oslo um sich geschossen, nachdem er kurz zuvor ein Treuebekenntnis zur Terrormiliz Islamischer Staat abgegeben hatte. Zwei Männer wurden getötet, mehrere weitere Menschen teils schwer verletzt. Der Täter wurde kurz darauf von Passanten übermannt und anschliessend von der Polizei festgenommen. Der Geheimdienst hatte die Attacke, die der 45-Jährige kurz vor einer geplanten und dann abgesagten Pride-Parade in Oslo verübt hatte, als islamistischen Terroranschlag eingestuft.
Längere Strafe als Breivik
Norwegische Medien sprachen von einem «historischen» Urteil: Es handelt sich demnach um den ersten Fall, in dem ein Täter in dem skandinavischen Land wegen schwerwiegender Terrorvergehen zu 30 Jahren Verwahrung verurteilt wurde. Selbst der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik hatte 2012 nach seinen Anschlägen im Osloer Regierungsviertel und auf der Insel Utøya mit insgesamt 77 Toten lediglich 21 Jahre Verwahrung – die damals geltende Maximalstrafe – erhalten.
Seit dem Inkrafttreten einer neuen Strafgesetzgebung 2015 können schwerwiegende Terrortaten jedoch mit 30 Jahren Gefängnis bestraft werden. Verwahrung bedeutet dabei im Gegensatz zu einer normalen Haftstrafe, dass die Strafdauer alle fünf Jahre verlängert werden kann.
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