Auch Schweizer betroffenOhne Test kommt bald niemand mehr nach Deutschland rein
tafi/Agenturen
29.7.2021
Deutschland plant eine allgemeine Testpflicht für Einreisende aus dem Ausland. Auch die Schweizerinnen und Schweizer wären davon betroffen. Schon am Sonntag könnten die neuen Regeln gelten.
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29.07.2021, 15:50
29.07.2021, 16:15
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Dass sie kommt, ist so gut wie sicher, nur wann und wie, ist unklar: Deutschland plant eine allgemeine Testpflicht für Reiserückkehrer. Sie soll nach Plänen des deutschen Bundesgesundheitsministeriums eine neue raschere Corona-Ausbreitung bremsen und unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel gelten. Bislang müssen nur Flugreisende einen solchen Test vorweisen, künftig soll die Testpflicht auch für die Menschen gelten, die per Auto, Bus oder Bahn einreisen.
Das Vorhaben wird parteiübergreifend von vielen Regierungschefinnen und Regierungschefs der deutschen Bundesländer unterstützt. Auch Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin der Grünen, spricht sich dafür aus: «Wir haben bereits gesehen, dass Reiserückkehrer die Infektionen in Kitas und Schulen wieder reingebracht haben. Deswegen ist eine Testpflicht für Reiserückkehrer, die jetzt nicht bereits geimpft worden sind, absolut notwendig.»
Dass die Debatte in Deutschland unter dem Begriff «Reiserückkehrer» geführt wird, ist irreführend: Die Testpflicht soll nicht nur für deutsche Ferienrückkehrer gelten, sondern für alle Menschen, die aus dem Ausland einreisen, also auch für Schweizerinnen und Schweizer. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Wer ist von der Testpflicht betroffen?
Grundsätzlich sollen alle Einreisenden nach Deutschland ab sechs Jahren über einen negativen Testnachweis, Genesenennachweis oder Nachweis einer vollständigen Impfung verfügen müssen – egal, von wo und auf welchem Weg sie nach Deutschland kommen. Auch Personen, die aus der Schweiz nach Deutschland reisen, sind dann testpflichtig, sofern sie nicht über ein Impf- oder Genesenenzertifikat verfügen.
Bei Einreisen aus einem Gebiet mit besorgniserregenden Virusvarianten gilt eine verschärfte Regelung: Dann soll immer ein Testnachweis nötig sein – Nachweise als Geimpfter oder Genesener sollen dann nicht reichen.
Was ist mit Grenzgängern?
Der Entwurf sieht unter anderem für Grenzpendler und kürzere Reisen im Grenzverkehr Sonderregelungen vor. Für sie soll die Testpflicht nur bei einer Einreise aus Risikogebieten mit hohen Infektionszahlen gelten. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis zudem nur zweimal pro Woche nötig sein und nicht bei jeder Einreise.
Wie wird kontrolliert?
Generell sollen die Nachweise bei der Einreise mitzuführen und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorzulegen sein. Reist man mit einem «Beförderer» wie einer Fluggesellschaft, sollen die Nachweise vor dem Start auf Anforderung vorgelegt werden müssen – so ist es für Flugpassagiere schon bisher. Im grenzüberschreitenden Bahnverkehr soll dies auch während der Fahrt möglich sein.
Wer mit dem Auto einreist, muss sich, zumindest in Bayern, auf eine verstärkte Schleierfahndung einstellen, sagte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder am Dienstag. Man könne im grenznahen Bereich jederzeit von der Polizei angehalten und kontrolliert werden. Willkür sei dabei nicht zu erwarten, die Beamten und Beamtinnen hätten im Verlaufe des vergangenen Jahres ein gutes Gespür entwickelt.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach plädierte derweil dafür, dass die Pflichttests nicht zwingend im Ausland vor der Rückreise gemacht werden muss. «An Bahnhöfen und Flughäfen sollte es Kontrollen geben. Wer keinen Test hat, sollte ihn entweder vor Ort machen können oder eine gewisse Frist bekommen, um einen Test nachzureichen.»
Ab wann gilt die Testpflicht für Einreisen nach Deutschland?
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat am Dienstagabend in einem Interview in der Nachrichtensendung «Tagesthemen» Druck gemacht: Schon ab 1. August solle seiner Meinung nach in ganz Deutschland eine erweiterte Testpflicht für Reiserückkehrer gelten. Dabei hatte er sich auf eine Zusicherung der Bundesregierung berufen.
Ein Referentenentwurf der Verordnung mit Stand von Mittwochabend wurde nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA bereits mit anderen Ressorts vorabgestimmt. Er sieht wie von Söder gefordert ein Inkrafttreten am kommenden Sonntag, 1. August, vor.
Berlin allerdings lässt den Starttermin bis jetzt offen. Derzeit werde nach einem möglichst pragmatischen Weg für Tests etwa für die Rückkehrer aus den Sommerferien gesucht, sagte Finanzminister Olaf Scholz (SPD) am Mittwochabend.
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