Vogelgrippe Hochansteckendes Vogelgrippevirus im Kanton Zürich nachgewiesen

trm, sda

26.11.2021 - 15:55

Hühner in einem Landwirtschaftsbetrieb: Geflügel und Gänse sollen wegen des Virus getrennt von Hühnern gehalten werden. (Archivbild)
Hühner in einem Landwirtschaftsbetrieb: Geflügel und Gänse sollen wegen des Virus getrennt von Hühnern gehalten werden. (Archivbild)
Keystone

Für den Tod von Geflügel in einem Zürcher Hobby-Betrieb ist eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe verantwortlich. Bund und Kantone ergreifen nun gesamtschweizerische Schutzmassnahmen, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Das Institut für Virologie und Immunologie (IVI) konnte die Virusvariante nachweisen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Freitag mitteilte. In den Geflügelbetrieben in den Gemeinden rund um den Seuchenbetrieb in Hüntwangen ZH gelten deshalb ab Samstag die höchsten Sicherheitsbestimmungen. Betroffen sind auch Teile von Gemeinden der Kantone Aargau und Schaffhausen.

In diesen sogenannten Schutz- und Überwachungszonen führen die Veterinärdienste Untersuchungen zum Seuchenstatus des Geflügels durch. Eier oder Geflügel dürfen in den Zonen nur unter strengen Auflagen und mit Bewilligung transportiert werden. Geflügelmärkte und -ausstellungen sind in den Zonen verboten. Die Zonen bleiben für mindestens drei Wochen bestehen.

Im Fokus der präventiven Massnahmen des BLV und der Kantone gegen die Ausbreitung des Virus stehen die Wildvögel, welche die Seuche einschleppen. Aus diesem Grund werden ab Montag die Uferstreifen im Abstand von einem beziehungsweise drei Kilometern um alle grossen Gewässer im Schweizer Mittelland zu sogenannten Kontroll- und Beobachtungsgebieten. In diesen Zonen gelten besondere Vorschriften für die Fütterung und den Auslauf.

Nur unter Auflagen ins Freie

Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln ist laut BLV zu verhindern – Hühner, Gänse oder anderes Hausgeflügel dürfen in diesen Zonen deshalb nur noch unter Auflagen ins Freie. Gänse oder Laufvögel seien zudem von Hühnern getrennt zu halten. Sicherheits- und Hygienemassnahmen sind einzuhalten. Die Massnahmen gelten mindestens bis Ende Januar, wie das BLV weiter schrieb. Direktzahlungen für besonders tierfreundliche Haltung würden weiterhin ausbezahlt.

Anfang dieser Woche hatten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen bestätigt. Der Fall im Zürcher Unterland war nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln.

Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Europa laut BLV stark zugenommen. In mehreren Ländern seien auch erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten.

Gemäss den verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Vogelkadaver sollten jedoch nicht berührt werden.

trm, sda