Rechtzeitig zu den Weihnachtsferien verschärft Österreich ab Montag seine Einreisebestimmungen zur Eindämmung der Omikron-Variante. Konkret bedeute das: man muss dreifach geimpft oder genesen sein. Wer keinen Booster hat, muss einen PCR-Test vorlegen.
17.12.2021, 20:05
17.12.2021, 23:43
SDA
Ins Land dürfen nach Angaben des Gesundheitsministeriums bis auf weiteres nur noch Menschen, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügten. Konkret bedeute dies, sie müssten dreifach geimpft oder genesen sein. Wer keine Auffrischungsimpfung habe, müsse einen PCR-Test vorlegen. Ansonsten müssten die Reisenden sofort in Quarantäne.
Die neue Verordnung tritt am Montag, dem 20. Dezember, in Kraft, wie das Gesundheitsministerium am Freitagabend weiter mitteilte. Die Heimquarantäne sei erst zu beenden, wenn nach der Einreise ein PCR-Test gemacht und ein negatives Ergebnis bestätigt worden seien.
Für Pendler gilt weiterhin die 3G-Regel
Ausgenommen vom 2G-Nachweis seien Schwangere und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden könnten. Der Ausnahmegrund sei durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Sonderregeln gebe es ausserdem für Kinder. Für Pendlerinnen und Pendler bleibe es bei der gewohnten 3G-Regel.
«Diese verschärften Einreisebestimmungen bringen grosse Herausforderungen mit sich, vor allem für Personen, welche über die Weihnachtsfeiertage ins Ausland reisen. Sie sind jedoch gerade zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, um einer Ausbreitung von Omikron in Österreich entgegenzuwirken", sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Schulpflichtige Kinder dürfen mit ausreichenden Testnachweisen einreisen, das bedeutet etwa drei Tests pro Woche. Kinder unter zwölf Jahren betreffen die Regeln ebenfalls nicht.
Die Schweiz lockert die Einreisebestimmungen dagegen
Während seit Anfang Dezember auch für Geimpfte ein PCR-Test für die Einreise nötig war, reicht ab 20. Dezember ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Grenzüberschreitung gemacht wurde. Zudem müssen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr wie bislang einem zweiten Test nach vier bis sieben Tagen unterziehen. Die Regel bleibt nur für Ungeimpfte in Kraft.