Die Schweiz hat den Erlass des russischen Präsidenten Wladimir Putin, das Doppelbesteuerungabkommen einzufrieren, zur Kenntnis genommen. Dies teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mit.
Bisher sei die russische Entscheidung, Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens per Präsidentenerlass auszusetzen, der Schweiz nicht über die üblichen diplomatischen Kanäle mitgeteilt worden, schrieb das SIF weiter. Die Schweiz gehe davon aus, dass das Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland weiterhin bilateral anwendbar sei.
Die Liste der Abkommen, die suspendiert werden, umfasse das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 15. November 1995.
Betroffen sind auch Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA und mehreren EU-Staaten – insgesamt über 30 Länder. Moskau begründete den Schritt mit angeblichen «Verstössen gegen die legitimen wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Russischen Föderation». Putin wies die Regierung an, einen entsprechenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Parlament vorzulegen.
Als «unfreundliche Staaten» hat der Kreml mittlerweile 50 Länder gebrandmarkt, darunter neben der Schweiz etwa auch die ganze EU, die USA und Australien.