Initiativen und Referenden Bundesrat erlaubt bezahlte Unterschriftensammlungen weiterhin

ceel, sda

23.8.2023 - 11:13

Für die Unterschriftensammlung für eidgenössische Initiativen und Referenden darf weiterhin bezahlt werden. (Symbolbild)
Für die Unterschriftensammlung für eidgenössische Initiativen und Referenden darf weiterhin bezahlt werden. (Symbolbild)
KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI

Das bezahlte Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden bleibt erlaubt. Der Bundesrat hat ein im Kanton Neuenburg geplantes Verbot für nationale Initiativen und Referenden nicht genehmigt.

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Initiant*innen, die für Unterschriftensammlungen zahlen wollen, dürfen dies weiterhin tun.
  • Der Bundesrat entschied heute gegen ein Verbot, das der Kanton Neuenburg auferlegt hatte.
  • Auf kommunaler und kantonaler Ebene darf Neuenburg das bezahlte Sammeln von Unterschriften weiterhin verbieten.

Die Bundesgesetzgebung verbiete das bezahlte Sammeln für eidgenössische Abstimmungen gewollt nicht, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit.

Der Kanton Neuenburg hatte 2021 das Gesetz über die politischen Rechte geändert, und das bezahlte Sammeln von Unterschriften für eidgenössische, kantonale und kommunale Volksinitiativen und Referenden verboten. Kantonale Ausführungsbestimmungen müssen aber vom Bund genehmigt werden, damit sie gültig sind. Diese Genehmigung hat der Bundesrat nun verweigert.

Das Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften für kantonale und kommunale Initiativen und Referenden im Kanton Neuenburg sei vom Entscheid des Bundesrats hingegen nicht betroffen, so der Bundesrat weiter.

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