Länder-Übersicht Das gilt es beim Verwandten-Besuch im Ausland zu beachten

Von Uz Rieger

18.12.2021

Menschen stehen am 17. Dezember 2021 auf dem Londoner Bahnhof St. Pancras für einen Zug nach Frankreich an. 
Menschen stehen am 17. Dezember 2021 auf dem Londoner Bahnhof St. Pancras für einen Zug nach Frankreich an. 
Bild: Keystone

Der Winter und Omikron lassen in vielen Ländern die Corona-Fallzahlen in die Höhe schnellen. Die Regierungen sind alarmiert und haben Massnahmen ergriffen – auch in Sachen Einreise. Das gilt es zu beachten.

Von Uz Rieger

Seit der Corona-Pandemie sind die Einreisebestimmungen vieler Länder ständigen Änderungen unterworfen. Nun stehen mit den Feiertagen traditionelle Besuche bei der Familie oder Freunden an. Das gilt es zu beachten, wenn man keine bösen Überraschungen bei der Reise über die Grenze erleben will:

Deutschland

Die Schweiz gilt für Deutschland seit dem 5. Dezember als Hochrisikogebiet. Einreisende müssen eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen. Ausnahmen bestehen hier für Grenzgänger, Durchreisende und bei Tagesaufenthalten von weniger als 24 Stunden.

Wer nicht vollständig gegen Corona geimpft oder von Covid-19 genesen ist, muss ein negatives Testergebnis (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Antigentest nicht älter als 48 Stunden) vorweisen können und bei Aufenthalten von über einem Tag für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann mit einem negativen Testergebnis nach dem fünften Tag beendet werden. Für Kinder unter 12 Jahren bestehen Ausnahmen bei Tests und Quarantäneregeln.

Wer in Deutschland weilt, muss sich unter anderem auf diese Massnahmen einstellen: Landesweit gilt eine 2G-Regelung in allen Läden des nicht alltäglichen Bedarfs, Restaurants und bei Veranstaltungen. Ergänzend kann zudem ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G+). Ferner gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen auch Personen teilnehmen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, sind auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei weitere Personen eines weiteren Haushalts beschränkt.



Österreich

Mit Beendigung des landesweiten Lockdowns am 12. Dezember können Geimpfte und Genesene auch wieder als Touristen nach Österreich einreisen. Bereits vor der Einreise muss man sich allerdings elektronisch registrieren. Ferner ist eine vollständige Impfung beziehungsweise der Nachweis über eine durchgemachte Covid-Erkrankung erforderlich.

Ungeimpfte müssen einen negativen Corona-Test vorweisen können, wobei ausschliesslich PCR-Tests erlaubt sind, die maximal 72 Stunden alt sind. Kann bei der Einreise kein negativer Test vorgelegt werden, muss dieser innerhalb von 24 Stunden in Österreich auf eigene Kosten nachgeholt werden. 

Aufgrund der neuen Omikron-Variante gelten ab Montag, 20. Dezember 2021 noch einmal verschärfte Regeln. Dann dürfen nur noch Personen ins Land, die über einen gültigen 2G-Nachweis verfügen. Das bedeutet, dass sie vollständig geimpft oder genesen sein müssen und zusätzlich einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen können. Andernfalls müssen die Reisenden sofort in Quarantäne. Wer bereits eine Booster-Impfung erhalten hat, ist von der Testpflicht befreit. Sonderregelungen gelten hier für Pendler, Schwangere und Kinder. 

In ganz Österreich gilt derzeit die 2G-Regel: Wer nicht geimpft oder von Covid-19 genesen ist, für den gelten weiter strenge Ausgangsbeschränkungen. Zudem herrscht eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen. Après-Ski-Lokale und Bars bleiben zu. Hier können die Bundesländer mit hoher Inzidenz – so wie in Deutschland auch – schärfere Massnahmen veranlassen.

Frankreich

Nach derzeitigem Stand rangiert die Schweiz für Frankreich auf der am wenigsten problematischen Risikostufe Grün. Wer aus der Schweiz ins Land einreist, muss eine Selbstdeklaration ausfüllen und diese auch mit sich führen.

Personen, die nicht vollständig geimpft oder nachweislich von Covid genesen sind, haben bei der Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorzuweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Ausnahmen gelten auch hier für Kinder unter 12 Jahren und Grenzgänger.

Für den Besuch von Museen, Gaststätten oder auch Skistationen gilt landesweit die 3G-Regel. Bei Ansammlungen im Freien, etwa in der Warteschlange oder in der Seilbahn, greift die Maskenpflicht. Für private Treffen gibt es keine Einschränkungen. Die Regierung empfiehlt jedoch, auf Zusammenkünfte ohne Maske zu verzichten.

Italien

Wer nach Italien einreist, hat sich vor Reiseantritt hier zu registrieren. Alle Einreisende müssen derzeit negative Testergebnisse (PCR-Test maximal 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest maximal 24 Stunden alt) vorweisen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich zusätzlich fünf Tage lang in Quarantäne begeben und danach einen negativen Test absolvieren. Ausnahmen gelten für Kinder unter 12 Jahren und Grenzgänger.

In Italien selbst dürfen nur Geimpfte, Genesene und negativ Getestete in Innenräumen von Restaurants oder Ski-Hütten essen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder geschlossenen Skiliften fährt, muss negativ getestet, geimpft oder genesen sein (3G).

Spanien

Wer nach Spanien fliegt und nicht mit dem Auto fährt, muss ein elektronisches Formular ausfüllen. Der hierbei generierte QR-Code ist bei Flugantritt und der Einreise vorzuzeigen. Geimpfte und Genesene haben zudem einen entsprechenden Nachweis mit sich zu führen. Ungeimpfte müssen ein negatives Testergebnis vorweisen können. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Eine Quarantänepflicht besteht nicht.

Regional bestehen im Land je nach Lage Einschränkungen. In der Öffentlichkeit gilt meist die 3G-Regel im Nachtleben und zum Teil auch für Restaurants oder Kinos, ergänzt durch eine Beschränkung der Auslastung. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Innenräumen sowie im Freien, wenn kein Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann. Zusammenkünfte im privaten Bereich sind zurzeit nur auf den Kanaren auf zwischen sechs und zwölf Personen beschränkt.

Portugal

Für Portugal muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden. Ferner haben alle Personen einen negativen PCR- oder Antigentest zu absolvieren (nicht älter als 72 beziehungsweise 48 Stunden). Eine Quarantänepflicht besteht nicht; das Schweizer Covid-Zertifikat wird anerkannt, um entsprechende Dokumente gemäss Einreisebedingungen vorzuweisen.



Im Land selbst gelten seit dem 1. Dezember verschärfte Massnahmen. So müssen alle Personen etwa in Bars, Discos und bei Grossveranstaltungen ohne fest nummerierte Sitzplätze einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen. Auch gilt die 3G-Regel in Restaurants, touristischen Zielen oder Fitnesszentren. In allen geschlossenen öffentlichen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht zudem eine generelle Maskenpflicht.

Grossbritannien

Generell müssen sich Einreisende online anmelden und haben einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Test, maximal 48 Stunden alt) vorzuweisen. Geimpfte müssen den Negativtest spätestens zwei Tage nach der Einreise vorweisen und sich bis dahin in Quarantäne begeben. Nicht vollständig Geimpfte müssen für zehn Tage in Quarantäne und bei Einreise einen PCR-Test vorlegen. Erneut müssen sie am zweiten und am achten Tag nach der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen können. Ein Freitesten ist dabei frühestens am fünften Tag möglich – der letzte Test bleibt dann aber dennoch erforderlich.

In den einzelnen Landesteilen werden unterschiedliche Massnahmen ergriffen. Im grössten Landesteil England gilt seit dem 10. Dezember in allen öffentlichen Innenräumen (bis auf Restaurants, Pubs und Cafés) und öffentlichen Verkehrsmitteln eine obligatorische Maskenpflicht. Seit dem 15. Dezember 2021 muss bei vielen Veranstaltungen und im Nachtleben ein nationaler Pass vorgelegt werden muss. Alternativ gilt auch ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. 

Balkanländer

Hier gelten gemäss dem SRF unterschiedliche Regelungen. So benötigt man für eine Einreise in das Kosovo einen Nachweis über eine vollständige Impfung, Genesung plus Impfung oder den Beleg für eine einmalige Impfung mit einem zusätzlichen negativen PCR-Test. Zudem dürfen ab dem 3. Januar Personen über 12 Jahre dann nur noch mit vollständiger Impfung einreisen.

Für Personen, die nach Serbien, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien oder Bosnien und Herzegowina wollen, sind demnach Nachweise über eine vollständige Impfung, eine durchgemachte Covid-Infektion oder negative Tests (PCR nicht älter als 72 Stunden, Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) notwendig.

Für Kroatien ist der Nachweis einer vollständigen Impfung, eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests oder einer Genesung samt einer Impfdosis vorgeschrieben. Ebenfalls möglich sind hier ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest mit Selbstisolierung bis zum Eintreffen eines negativen Befundes.

Polen

Bei Einreise aus dem Schengenraum besteht in Polen eine zehntägige  Quarantänepflicht. Ausgenommen davon sind vollständig Geimpfte, Genesene und Reisende mit aktuellem negativen Testergebnis.

In Restaurants, Hotels und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt eine Einschränkung der Kapazität bis zu maximal 30 Prozent. Wer mehr Gäste empfangen will, muss deren Impfnachweise kontrollieren – zumindest in der Theorie, denn die juristische Grundlage dazu fehlt. Clubs und Diskotheken sind bis zum 17. Januar geschlossen, für Silvester soll es allerdings eine Ausnahme geben.

Türkei

Für die Einreise in die Türkei wird ein negativer Coronatest, ein Impf- oder ein Genesungsnachweis benötigt. An vielen öffentlichen Orten im Land gilt eine Maskenpflicht, unter anderem, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

Reisende in Flugzeugen, Fernbussen und -zügen müssen einen Impfnachweis vorlegen. Gleiches gilt für Kulturveranstaltungen wie Konzerte oder Theater und Kino. Für private Treffen gibt es keine offiziellen Regeln.

USA

Wer aus Europa in die USA reisen möchte, braucht einen Negativ-Test, der höchstens 24 Stunden vor der Abreise in die USA erfolgt sein darf. Zusätzlich müssen Ausländer in der Regel eine vollständige Covid-19-Impfung nachweisen, bevor sie einen USA-Flug antreten können. Für private Treffen gibt es keinerlei Beschränkungen und Weihnachten im Familienkreis ist bisher nicht gefährdet.

Das gilt bei der Rückreise in die Schweiz

Wer einen Schweizer Pass hat oder über eine gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz verfügt, darf zwar jederzeit in die Schweiz einreisen, muss sich allerdings an die grenzsanitarischen Massnahmen halten, wie das Bundesamt für Gesundheit BAG mitteilt.

Dazu gehört das Ausfüllen eines Einreiseformulars und bislang  ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ein zweiter Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) ist zwischen vier und sieben Tage nach der Einreise vorgeschrieben. 

Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat dieses Testregime am 17. Dezember zu Montag, 20. Dezember 2021 jedoch angepasst. Neben dem PCR-Test werden nun auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht des zweiten Tests wird bei geimpften und genesenen Personen dann auch verzichtet. Ausnahmen gelten zudem weiterhin bei Grenzgänger*innen, Chauffeu*innen und Kindern unter 16 Jahren.

Wer sich unsicher ist, unter welchen Bedingungen die Einreise in die Schweiz erlaubt ist, kann das  beim Travelcheck prüfen.

Wichtig: Aufgrund der Corona-Situation können sich Einreisebestimmungen und Regelungen in den Ländern rasch ändern. Wer eine Reise unternimmt, sollte sich deshalb unbedingt auf den offiziellen Seiten zum aktuellen Stand informieren. 

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa