Nach dem Tod eines 18-Jährigen bei einer Zahnbehandlung unter Vollnarkose müssen sich eine Zahnärztin und ein Narkosearzt seit Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge vor. Sie sollen den Patienten vor der Behandlung, die bereits vor fast acht Jahren im Mai 2016 in der Praxis der Zahnärztin stattfand, nicht ordnungsgemäss über die damit verbundenen erhöhten Risiken aufgeklärt haben.
Laut Anklage soll der 67-jährige Narkosearzt im Verlauf der mehrstündigen Zahnbehandlung ausserdem ein aufgrund «unsachgemässer Narkoseführung» auftretendes Versagen des Herzkreislaufsystems des Patienten «zunächst falsch gedeutet» und deshalb zu spät den Rettungsdienst alarmiert haben.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers fusst der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge darauf, dass der Narkosearzt und die 46-jährige Zahnärztin vor dem Eingriff nicht ausreichend darüber aufklärten, dass die Ausstattung der Praxis für eine so lange Narkosebehandlung nicht medizinischem Standard entsprach. Es fehlten etwa Überwachungsgeräte und eine Beatmungsmaschine.
Narkosearzt spricht von Tragödie und eigenem Versagen
Die Behandlung selbst war demnach zulässig, die vom Patienten abgegebene Einwilligung aufgrund der mangelhaften Risikoaufklärung nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft aber unwirksam. Die Behandlung stellte demnach eine Körperverletzung dar, die dann zu einem fahrlässig verursachten Tod führte.
Dem Gerichtssprecher zufolge liessen sich beide Angeklagten zum Prozessbeginn ein. Der Narkosearzt bezeichnete das Geschehen als Tragödie, bei der er als Arzt versagt habe. Die Zahnärztin gab demnach an, sie habe sich fachlich auf den Anästhesisten verlassen. Sie habe ihren Kollegen bereits bei früheren Behandlungen hinzugezogen und als erfahren erlebt. Für den Prozess wurden zunächst noch zehn weitere Termine bis zum 24. Juni angesetzt.