Frau stirbt nach Schönheits-OP Arzt vor Gericht: «Es tut mir schrecklich leid»

vab

23.1.2024

Einem Frauenarzt wird nach einer Schönheits-OP, die tödlich endete, Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er muss sich in Frankfurt vor Gericht verantworten. 
Einem Frauenarzt wird nach einer Schönheits-OP, die tödlich endete, Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Er muss sich in Frankfurt vor Gericht verantworten. 
IMAGO/epd

Im November 2019 starb eine 34-Jährige nach einem Schönheitseingriff. Ein Arzt führte eine Fettabsaugung durch. Seit Montag steht er wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Frankfurter Landgericht. 

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  • Im November 2019 starb eine 34-jährige Frau aufgrund einer falschen Narkose nach einer Schönheits-OP. 
  • Der Arzt der verstorbenen Patientin steht seit Montag vor Gericht.
  • Er muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. 
  • Die Frau hinterlässt zwei Kinder und ihren Ehemann, der in den Verhandlungen als Zeuge und Nebenkläger vor das Frankfurter Landgericht tritt.

Es ist ein Routineeingriff, wie ihn der 61 Jahre alte Frauenarzt schon mehrfach durchgeführt hat – doch dieses Mal endet die Fettabsaugung tödlich. Die 34-jährige Patientin stirbt zwei Wochen später, nachdem sie sich im November 2019 in einer Hausarztpraxis im Nacken Fett absaugen und die Augenlider straffen lässt.

Denn die Frau verträgt die Narkose nicht. Sie erleidet einen Herzstillstand, wird reanimiert und mit dem Hubschrauber in eine Klinik gebracht. Jede Hilfe kam zu spät. Es werden irreversible Hirnschäden und schliesslich der Hirntod festgestellt. Wenige Tage später stirbt die 34-Jährige.

Der behandelnde Arzt führte die OP in der Praxis einer Frankfurter Ärztin durch, in der er zwischendurch neben seiner Praxistätigkeit in Sachsen-Anhalt gegen Nutzungsentgelt Schönheitsoperationen durchführte. In den letzten 30 Jahren soll er selbst Fachärzte ausgebildet haben und sei auch als Notarzt tätig gewesen.

Am besagten Tag des Unglücks wurde die Frau von ihrem Ehemann und den zwei gemeinsamen Kindern in die Praxis begleitet. Der Arzt hatte der Patientin 1200 Euro, umgerechnet rund 1100 Franken, für die Behandlung verrechnet. 300 Euro wurden im Vorfeld entrichtet.

«Es tut mir schrecklich leid»

Laut «Bild» sei die Frau stark übergewichtig (BMI über 40) und Raucherin gewesen sein. Zudem soll sie bereits in der Vergangenheit Medikamentenunverträglichkeiten gezeigt haben und hätte Reflux, Asthma und eine Schrumpfniere gehabt. Dennoch entschied sich der Arzt dazu, den Eingriff zu machen und ihn alleine durchzuführen. Auch Hygienestandards soll er missachtet haben.

Der Arzt übernahm vor Gericht die Verantwortung für den Vorfall. «Bild» zitiert ihn: «Sie war viel zu jung, um zu sterben. Zwei Kinder haben ihre Mutter verloren – ein Mann seine Ehefrau. Diesen Verlust kann ich nicht ausgleichen. Egal wie dieses Verfahren ausgeht, es tut mir schrecklich leid, was passiert ist. In diesem Verfahren geht es um meine Schuld.»

Der Mann der Verstorbenen tritt als Zeuge und Nebenkläger vor das Frankfurter Landgericht. Bis Anfang Februar sollen noch fünf weitere Verhandlungstermine anstehen.