Kritik am Bund Wie viel darf eine psychische Krankheit in der Corona-Krise kosten?

Von Jennifer Furer

28.4.2020

Sätze wie «Reiss dich doch zusammen» seien für psychisch Erkrankte alltäglich, sagt Roger Staub, Geschäftsleiter der Stiftung Pro Mente Sana.
Sätze wie «Reiss dich doch zusammen» seien für psychisch Erkrankte alltäglich, sagt Roger Staub, Geschäftsleiter der Stiftung Pro Mente Sana.
Bild: Keystone

Studien zeigen: Durch die Corona-Pandemie droht eine Zunahme psychischer Erkrankungen. Macht der Bundesrat genug, um diese Entwicklung aufzufangen? Und: Wieso werden Video- und Telefonkonsultationen bei psychologischen Psychotherapeuten limitiert?

Während in der Schweiz täglich Zahlen zu Neuinfektionen und zu durch das Coronavirus bedingten Todesfällen publiziert werden, ist bisher wenig über das Ausmass psychischer Erkrankungen bekannt – auch über ihre tödlichen Folgen nicht.

Solche Katastrophen können nicht nur für Wirtschaft, politische Prozesse oder die Mobilität weitreichende Folgen haben. Sie können auch zu psychischen Erkrankungen wie etwa Depressionen, posttraumatischen Belastungsstörungen oder Angststörungen, führen, wie internationale Forscher in einem Beitrag aufzeigen, der erst kürzlich im Fachjournal «Jama» erschienen ist.

Ihre Schlussfolgerungen basieren auf wissenschaftlicher Forschung zur psychischen Gesundheit nach einer Naturkatastrophe oder einem einschneidenden Ereignis wie der 11. September 2001.

«Die psychischen Konsequenzen der Corona-Krise sind von hinreichender Bedeutung, sodass sofortige Anstrengungen mit Schwerpunkt auf Prävention und direktem Eingreifen erforderlich sind, um die Auswirkungen des Ausbruchs auf die psychische Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung anzugehen», bilanzieren die Forscher.

Instabil durch Pandemie

Doch wieso wird diese Problematik in der Schweiz kaum wahrgenommen? Roger Staub, Geschäftsleiter der Stiftung Pro Mente Sana, der einzigen nationalen, nicht staatlichen Organisation, die sich für psychisch Erkrankte engagiert, meint den Grund zu kennen. «Das Thema wird in der Schweiz immer noch – und zum Leidwesen aller Betroffener – tabuisiert.»

Hinzu komme, dass psychisch Erkrankte von der Gesellschaft stigmatisiert würden. «Betroffene haben mit vielen Vorurteilen zu kämpfen», so Staub. Sätze wie «Reiss dich doch zusammen» seien für sie alltäglich. Das könne verheerende Folgen haben. «Psychisch Erkrankte wollen ihr Leid nicht wahrhaben, schämen sich und holen sich, wenn überhaupt, meist erst viel zu spät Hilfe.»

Zur Person
zvg

Roger Staub ist Geschäftsleiter der Stiftung Pro Mente Sana, der einzigen nationalen, nicht staatlichen Organisation, die sich für psychisch Erkrankte engagiert.

Staub erlebt in seiner täglichen Arbeit viele Betroffene, die von solchen Erfahrungen berichten. «Und ich sehe auch, wie psychisch Erkrankte mit der Corona-Krise zu kämpfen haben», so Staub. Betroffene getrauten sich nicht mehr aus dem Haus und ihr gesamtes Versorgungsnetz drohe zusammenzubrechen – oder sei bereits nicht mehr vorhanden. «Psychisch Erkrankte werden durch die Pandemie destabilisiert. Sie erhalten aber nicht jene Hilfe, die sie jetzt bräuchten.»

Bereits vor der Corona-Krise habe sich die Suche nach Hilfe – und damit einem geeigneten Therapeuten – als schwierig erwiesen, weiss Staub. Die Hürden seien aber jetzt bedingt durch die Covid-19-Pandemie weiter gestiegen. Auch, weil der Konsultation von delegierten psychologischen Psychotherapeuten während des Corona-Lockdowns vom Bund Grenzen gesetzt sind.

Der Unterschied

Im Unterschied zu Psychiatern haben delegierte psychologische Psychotherapeuten kein Medizinstudium absolviert. Damit die Krankenkasse diese Psychologinnen und Psychologen bezahlt, müssen sie delegiert, das heisst unter den Fittichen von einem Psychiater arbeiten.

Der Leistungskatalog der Versicherer sieht vor, dass psychologische Dienstleistungen per Telefon oder Videotelefonie auf räumliche Distanz erbracht werden dürfen. Allerdings darf nur eine gewisse Anzahl Minuten pro Halbjahr so abgerechnet werden: Nicht-ärztliche Psychologinnen und Psychologen können 240 Therapieminuten auf Distanz pro Halbjahr in Rechnung stellen – pro Patient.

Für die Zeit der Corona-Schutzmassnahmen wurde die Limite für die ärztliche Psychotherapie aufgehoben –  für die nicht-ärztliche Psychotherapie wurde sie auf 360 Minuten pro Halbjahr und pro Patientin erhöht.

Risikogruppen auf Telefon angewiesen 

Beim Bundesamt für Gesundheit heisst es, dass telefonische Konsultationen unbürokratisch erweitert worden seien. «Es gibt keine Vorgaben, wie die erweiterte Konsultationszeit verwendet oder eingeteilt werden soll», sagt Sprecher Jonas Montani. Das BAG habe nicht-ärztlichen Psychologinnen und Patientinnen die Möglichkeit gegeben, Fernkonsultation vor allem in der Anfangszeit stärker als vorher zu beanspruchen.

Ein Hohn, findet Staub von Pro Mente Sana. «Ich verstehe nicht, wieso das Bundesamt für Gesundheit – zumindest für die Zeit des Lockdowns – die zeitliche Limite von Telefon- und Videokonsultationen nicht ganz aufgehoben hat.» Schliesslich sei die Sicherstellung der psychologischen Versorgung für alle Betroffene besonders in solchen Zeiten unerlässlich.

Auch jetzt, da der Lockdown gelockert wird, sei das Thema nicht gegessen. Schliesslich gebe es noch zig Patienten und Therapeutinnen, die zur Risikogruppe gehörten und Konsultationen nur per Telefon oder Video wahrnehmen könnten. «Für diese reichen die 360 Minuten pro Halbjahr nicht aus», so Staub.

Ein Wechsel zu einem Psychiater, dem keine Limiten gesetzt seien, sei undenkbar: «Teils kennen die Psychologinnen ihre Patienten seit Jahren. Jetzt einen erzwungenen Wechsel zu vollziehen, nur, weil es eine Limite gibt, ist für keinen Beteiligten zufriedenstellend.»



Eine Öffnung der Telefon- und Videotherapie, sagt Montani vom Bundesamt für Gesundheit, sei auch längerfristig durchaus vorstellbar. Es liege aber an den Tarifpartnern, also an den Versicherern und Leistungserbringern, eine solche Öffnung voranzutreiben.

Matthias Müller, Sprecher von Santésuisse, der führenden Branchenorganisation der Schweizer Krankenversicherer, sagt dazu: «Sollte die Krise länger dauern und sich die Regelung in der Praxis nicht bewähren, kann es sein, dass neue Lösungen gesucht werden müssen.» Mit der Lösung des BAG sei Santésuisse zufrieden. «Die Lösung des BAG erlaubt es, Therapien ohne Unterbruch weiterzuführen.»

Angst vor Präjudiz

Für Staub von Pro Mente Sana ist klar, dass es bei der Limite um eines gehe: die Kosten. Eine physische Sitzung bei einem nicht-ärztlichen Psychologen, die zwischen 50 Minuten und einer Stunde dauert, kostet in der Regel zwischen 150 und 180 Franken und wird bei delegierten Psychologinnen und Psychologen von der Krankenkasse übernommen.

«Es ist absurd, dass das Bundesamt für Gesundheit bezüglich Massnahmen zur psychologischen Konsultation mit den Krankenkassen verhandelt hat, wenn der Bundesrat verfügen kann.» Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) habe ja auch nicht mit dem Gewerbeverband verhandelt, wann welche Geschäfte wieder öffnen dürfen.

«Das Problem hierbei ist, dass die psychisch Erkrankten anders als die Krankenkassen keine Lobby haben, die für ihre Anliegen einsteht», sagt Staub. Auch beim Bundesamt für Gesundheit und dem Bundesrat stehe das Thema offensichtlich nicht zuoberst auf der Prioritätenliste. «Das Problem ist eben auch, dass primär die Kantone für den Umgang mit dem Thema psychische Krankheiten zuständig sind», sagt Staub.

Der Bundesrat beschliesse in der Regel über Anträge, die via zuständiges Departement von einem Bundesamt vorbereitet würden. «Im Bundesamt für Gesundheit arbeiten mangels gesetzlicher Grundlage und fehlender Zuständigkeit nur wenig Fachleute für psychische Gesundheit.

Diese konnten sich möglicherweise bisher kein oder nicht genug Gehör verschaffen», so Staub. Und das zuständige Departement scheine keinen entsprechenden Auftrag erteilt zu haben.

Der Geschäftsleiter der Stiftung Pro Mente Sana sagt, dass der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit auch Angst haben könnten, ein Präjudiz zu schaffen. «Würden die psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten wie die Psychiater arbeiten und abrechnen dürfen, könnte der Weg zurück schwierig werden.»

Obwohl bei wirtschaftlichen Themen in der Corona-Krise mehrere Präjudiz-Fälle geschaffen worden seien, laute die Devise bei psychischen Erkrankungen anders. «Dabei ist eine angemessene ambulante Behandlung auch durch Spitex-Dienste unerlässlich, um grösseres Leid und damit auch höhere Kosten abzuwenden.»

Politik wurde aktiv

Auch in der Politik ist die Limit-Setzung durch den Bund Thema. GLP-Nationalrätin Melanie Mettler hat sich in der parlamentarischen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) dafür eingesetzt, dass die Limite für nicht-ärztliche Psychotherapie, die online respektive telefonisch stattfindet, aufgehoben wird – ohne Erfolg, wie sie sagt.

GLP-Nationalrätin Melanie Mettler hat sich für eine Aufhebung des Limits eingesetzt.
GLP-Nationalrätin Melanie Mettler hat sich für eine Aufhebung des Limits eingesetzt.
Keystone

Mettler ist aber anderer Meinung als Staub von Pro Mente Sana. Denn sie sagt, dass sich die Situation jetzt entschärft habe, da physische Konsultationen wieder möglich seien. Was für sie offen bleibt, sei jedoch die Verrechnung der bisherigen Sitzungen, die über das Limit von 360 Minuten hinausgegangen sind.

«Eine Psychologin oder ein Psychologe verweigert im Bedarfsfall nicht die Behandlung, bloss weil nicht geklärt ist, wer am Schluss die Rechnung bezahlt», sagt Mettler.

Die GLP-Nationalrätin sagt, dass durch die kurzfristige Aufhebung respektive Erhöhung der Limite von verrechenbaren Minuten die Versorgung der psychischen Gesundheit zwar berücksichtigt wurde. «Aber es ist sicher so, dass die psychische Gesundheit der Bevölkerung nicht im Fokus der Kommunikation vom Bundesrat stand und somit war das Thema auch kein zentraler Aspekt der Reaktion auf die Corona-Pandemie», so Mettler.

SVP-Nationalrat Thomas de Courten hingegen findet, dass die Reaktion des Bundesrates ausreichend sei. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit habe die Forderung nach einer Aufhebung der Limite auch deshalb verworfen.

Eine allgemeine Lockerung lehne der Bundesrat ab, weil es eine unangemessene Überversorgung fördern könnte. «Es könnten dann auch Leistungen abgerechnet werden, die nicht coronabedingt nötig sind», sagt der SVP-Nationalrat.

De Courten sagt, dass er verstehe, wenn Leute der Meinung seien, dass die Limite zu niedrig gesetzt sei. «Aber wir befinden uns in einer Krisensituation. Es ist nicht möglich, allen Ansprüchen auf einmal gerecht zu werden.»

Er sei zudem der Meinung, dass die Fachkompetenz von Psychologinnen und Psychologen ausreiche, um Krisensituationen zu erkennen und entsprechend zu reagieren, wenn eine Patientin oder ein Patient anderweitig und mehr Hilfe bedarf.


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