Michael In Albon zum Thema Sharenting «Ein gefundenes Fressen für Leute mit pädophiler Neigung»

In Kooperation mit Swisscom

18.11.2024

Elternabend bei blue Zoom: Die Folgen von Sharenting für die Kinder

Elternabend bei blue Zoom: Die Folgen von Sharenting für die Kinder

Das Teilen von Kinderfotos im Internet birgt Gefahren. Am Online-Elternabend auf blue Zoom und im blue Zoom Livestream am 19. November, 20 Uhr, sprechen Medienexperten und Eltern über Datenmissbrauch, Mobbing und andere Risiken.

08.11.2024

Das Teilen von Kinderfotos im Internet ist heikel. Der Jugendmedienschutz-Beauftragte Michael In Albon verrät vor dem Online-Elternabend, worauf speziell zu achten ist und was die Folgen von Sharenting sein können.

In Kooperation mit Swisscom

Wer zum Thema «Sharenting» recherchiert, wie Kinderbilder im Internet geteilt werden, muss nicht lange suchen: Das Internet ist ein wahrer Tummelplatz für Bilder und Videos unserer Kleinsten. Sind Fotos und Videos vom Nachwuchs erst einmal hochgeladen, haben selbst Erwachsene nicht mehr in der Hand, was mit diesen Aufnahmen geschieht. Darum sollten Eltern genau überlegen, was sie teilen und mit wem.

Obwohl Sharenting, also das Teilen von Kinderfotos im Internet, weit verbreitet ist und Risiken birgt, wird selten darüber gesprochen. Um Eltern und Erziehungsberechtigte zu bestärken, organisiert Swisscom gemeinsam mit blue News am Dienstag, 19. November, 20 Uhr, einen kostenlosen Online-Elternabend.

Beim Gespräch mit Claudia Lässer ist auch der Jugendmedienschutz-Beauftragte Michael In Albon dabei. blue News gibt er schon vor dem Elternabend einen Einblick in seinen eigenen Umgang mit Kinderbildern – und welche Tipps beim Thema am meisten helfen.

Michael In Albon ist am Dienstagabend beim Online-Elternabend auf blue Zoom als Talk-Gast dabei.
Michael In Albon ist am Dienstagabend beim Online-Elternabend auf blue Zoom als Talk-Gast dabei.
Bild: Facebook

Michael In Albon, Sie sind selber Vater. Wo landen die Fotos mit Ihren Kindern?

Ausser aus geschäftlichen Gründen bin ich auf den sozialen Medien nur selten präsent. Ich nutze die Plattformen nicht als Tagebuch meines Privatlebens, aber ob ich in der Vergangenheit wirklich nie ein Foto von meinen Kindern online gestellt hätte? Ich würde nicht meine Hand ins Feuer legen.

Was kann passieren, wenn man weniger vorsichtig ist als Sie?

Ein paar Risiken sind sehr handfest und entstehen schon beim ersten Post: So übernehmen wir Eltern die Aufgabe, die Online-Identität unserer Kinder im digitalen Raum zu gestalten. Und tun dies oft, ohne das Kind dazu zu befragen. Stellen wir uns vor: Weihnachtsfest, jemand macht Fotos. Und wir alle wollen doch automatisch das Foto sehen, um zu überprüfen, ob wir gut drauf aussehen. Das gleiche Recht sollten wir Kindern zueignen. Andere Risiken sind weniger greifbar, aber leider nicht selten Realität.

Welche sind das?

Ein nicht vorteilhaftes Video des Kindes kann nach Jahren von Schulkameraden entdeckt werden und Ausgangspunkt für Mobbing werden. Denn das Internet vergisst nie. Im Internet sind Kinderbilder ein gefundenes Fressen für Leute mit pädophiler Neigung. Und indem wir beispielsweise Fotos und Videos von den letzten Strandferien online stellen, können diese Materialien eventuell auf kinderpornografischen Seiten wieder auftauchen. Oder die Basis für KI-basierte Inhalte werden. Das will man als Vater oder Mutter nicht.

Was wäre Ihr wichtigster Tipp an Eltern im Umgang mit Kinderbildern?

Das Beste wäre es, wenn wir gar keine Bilder unserer Kinder online stellen. Aber ich weiss: Das ist unrealistisch. Es ist aber schon viel gewonnen, wenn man sich an diese Regeln hält:

Fotos mit nackter Haut sind tabu.

Verbergen Sie das Gesicht, indem Sie es anschneiden, das Kind nur von hinten zeigen, oder das Gesicht mit einem lustigen Smiley-Sticker überdecken.

Schränken Sie die Sichtbarkeit eines Posts nur auf einige wenige Freunde und Verwandte ein. Denken Sie auch an das Status-Bild bei Whatsapp – auch dort sollten Sie die Sichtbarkeit beschränken.

Und kommunizieren Sie ihre Regeln auch gegenüber den Grosseltern. Sie sind meist ebenso stolz und möchten der ganzen Welt zeigen, wie herzig ihre Enkel sind.

Kann man sich im schlimmsten Fall mit Sharenting auch strafbar machen?

Nein, Sharenting ist kein eigener Straftatbestand. Es gab aber schon Urteile im Ausland, wo betroffene Jugendliche ihr Recht reklamiert haben, ihre Online-Präsenz mitbestimmen zu können. Denn das Recht am eigenen Bild gilt auch für minderjährige Kinder.

Was kann man unternehmen, wenn Dritte Bilder von einem Kind in den sozialen Medien hochladen?

Da gilt es rasch zu reagieren. Fordern Sie die Person auf, das Bild umgehend wieder zu löschen. Das heisst zwar nicht, dass das Bild nicht vielleicht schon weitergereicht worden ist, aber so reduzieren Sie die weitere Verbreitung massiv. Klären Sie anschliessend mit der Person, welche Regeln Sie für Bilder Ihres Kindes Sie festgelegt haben, um eine Wiederholung zu vermeiden.

Wie beurteilen Sie die aktuelle politische Situation zum Thema Kinderschutz?

Gesetzliche Vorgaben zum Jugendmedienschutz sind ein Weg, unsere Kinder in den Medien zu schützen. Verbote haben aber immer auch etwas Anziehendes. Die kontinuierliche Förderung der Medienkompetenz hin zu einem selbstverantwortlichen Medienumgang scheint mir und der Wissenschaft der wirksamste Weg. Und dabei spielen Eltern als Vorbild eine zentrale Rolle.

So bist du sicher im Umgang mit Kinderbildern

Wer sich bereits vor dem Online-Elternabend schlaumachen will, findet auf Swisscom Campus hilfreiche Informationen rund ums Thema Mediensicherheit.

Kinderbilder teilen: So schützt du die Privatsphäre von Kindern im Netz

  • Zeige keine Gesichter von Kindern.
  • Teile keine peinlichen oder intimen Situationen, im Zweifel lieber darauf verzichten.
  • Teile so wenig Informationen wie möglich, lass sensible Informationen weg.
  • Prüfe deine Datenschutzeinstellungen, teile Inhalte nur mit vertrauenswürdigen Personen.
  • Nutze verschlüsselte Messaging-Dienste.
  • Bitte grössere Kinder vor der Veröffentlichung um ihr Einverständnis.