Digitales Völkerrecht Rotes Kreuz veröffentlicht Richtlinien zur Cyberkriegsführung

Von Dirk Jacquemien

5.10.2023

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) setzt sich seit 1863 fürs Völkerrecht ein.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) setzt sich seit 1863 fürs Völkerrecht ein.
Bild: Keystone

Zu den Aufgaben des Rotkreuz-Komitees gehört die Überwachung des Völkerrechts. Nun hat es Richtlinien veröffentlicht, wie man legal Cyberkrieg führen darf.

Von Dirk Jacquemien

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Krieg findet immer öfters im Cyberspace statt und nicht nur Staaten nehmen daran teil.
  • Das Rote Kreuz hat nun dargelegt, was man im digitalen Krieg nicht tun kann.
  • Dass sich Hackergruppen aber nun ans Völkerrecht halten, dürfte eher unwahrscheinlich sein.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) mit Sitz in Genf gehört zu den ältesten internationalen Organisationen der Welt. Die Genfer Konventionen geben ihm die Aufgabe, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu überwachen.

Nun hat das Komitee erst mal Regeln für Cyberangriffe aufgestellt, die von Zivilisten zur Unterstützung einer kriegsführenden Partei durchgeführt werden. Die Problematik wurde im Rahmen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine akut. Diverse Hackergruppen unterstützen dabei entweder Russland oder die Ukraine durch eigene Aktionen.

Cyber-Angriffe gegen zivile Ziele tabu

Inwiefern die Hacker*innen dabei wirklich unabhängig von Staaten agieren, ist oftmals nicht zu ermitteln und sei dahingestellt. Aber das ICRC hat sich nun direkt an die Hackergruppen gewandt und mitgeteilt, welche Handlungen mit dem Kriegsvölkerrecht vereinbar sind und welche nicht, berichtet die BBC.

Demnach ist es verboten, zivile Ziele ins Visier zu nehmen. Bei Angriffen auf militärische Ziele müssen alles Menschenmögliche getan werden, um Auswirkungen auf Zivilisten zu vermeiden. Spitäler und ähnliche Einrichtungen sind gänzlich tabu.

Beim Einsatz mit Malware muss darauf geachtet werden, dass sich diese sich nicht selbstständig auf zivile Computer verbreiten kann. Drohungen gegen die Zivilbevölkerung sind ebenfalls untersagt.

Hackergruppen zeigen wenig Verständnis

Nun ist der Angriffskrieg gegen die Ukraine schon per se völkerrechtswidrig, sodass bei Unterstützer*innen nicht zu erwarten ist, dass sich bei ihren Aktionen ans Völkerrecht halten. Ein Vertreter der russischen Hackergruppe «Killnet» sagte demnach auch gegenüber der BBC: «Warum soll ich auf das Rote Kreuz hören?»

Auch die «IT Army of Ukraine», eine aus zivile Freiwilligen bestehende Hackergruppe, sagt, dass sie zwar keine Angriffe auf medizinische Einrichtungen durchführe, aber dass das «Einhalten der Regeln einer Partei einen Nachteil» zufügen würde. Das ICRC betont allerdings, dass die Einhaltung des Völkerrechts auch dann zwingend notwendig ist, wenn der Feind das nicht tut.