Vermeintliche Verwechslungsgefahr Pornhub geht rechtlich gegen Döner-Imbiss vor

Von Dirk Jacquemien

16.8.2023

Ist das ein Imbiss oder eine Porno-Seite?
Ist das ein Imbiss oder eine Porno-Seite?
Bild: Dönerhaus

Die wohl bekannteste Porno-Seite der Welt droht einem Döner-Imbiss in New York mit rechtlichen Schritten. Dessen Logo könne Konsument*innen verwirren.

Von Dirk Jacquemien

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine Dönerbude in einem hippen New Yorker Stadtteil sieht sich rechtlichen Drohungen von Pornhub ausgesetzt.
  • Dieses behauptet, das Logo des Imbisses sei dem eigenen zu ähnlich.
  • Die Dönerbude weist die Forderung als «lächerlich» zurück.

Mindgeek, die Betreiberfirma des Porno-Portals Pornhub, hat eine Abmahnung an einen Dönerimbiss in New York geschickt. In dem Schreiben der Mindgeek-Justiziarin Christine Sabbagh behauptet diese, Kund*innen des Dönerladens könnten fälschlicherweise annehmen, dieser werde von Mindgeek betrieben.

Das «Dönerhaus» hat Anfang des Jahres im hippen East Village von Manhattan eröffnet. Es verspricht «echten deutschen Kebab» für nur 13 Dollar plus Steuern pro Döner. Das Geschäft scheint gut zu laufen, und selbst die «New York Times» besprach den Imbiss bereits.

Das Logo des Dönerhauses hat allerdings durchaus stilistische Ähnlichkeit mit jenem von Pornhub. Bei beiden ist der erste Teil der Komposition in weisser Schrift auf schwarzen Hintergrund und der zweite Teil in schwarzer Schrift auf orangenem Hintergrund gehalten.

Anwalt des Dönerhauses weist Forderung zurück

Dennoch erscheint die Verwechslungsgefahr doch eher gering. «Vermutlich werden Menschen, die sich Hardcore-Sex-Videos anschauen wollen, von unserem Logo so verwirrt, dass sie sich stattdessen ein Sandwich in unserem Laden kaufen», so Pauline Phan vom Dönerhaus sarkastisch zu «Chelsea News».

In der Abmahnung setzt Mindgeek dem Dönerladen eine Frist bis zum 7. August, die Verwendung des Logos einzustellen. Andernfalls werde man unmittelbar weitere rechtliche Schritte einleiten. Der Anwalt des Dönerhauses wies die Forderung als «lächerlich» zurück und teilte mit, man betrachte die Angelegenheit als erledigt.