Ja zum Systemwechsel Was muss ich tun, wenn ich keine Organe spenden will?

Von Lia Pescatore

15.5.2022

Für Organspenden gibt es keine Altersgrenzen. Die Erweiterte Widerspruchslösung wird für Personen ab 16 Jahren verbindlich sein. 
Für Organspenden gibt es keine Altersgrenzen. Die Erweiterte Widerspruchslösung wird für Personen ab 16 Jahren verbindlich sein. 
KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Schweizer Bevölkerung hat entschieden: Wer seine Organe nicht spenden will, muss das zu Lebzeiten ausdrücklich erklären. Doch wann genau tritt die neue Regelung in Kraft? Und wie halte ich meine Meinung fest?

Von Lia Pescatore

Was ändert sich nun genau?

Anstatt der Zustimmungslösung gilt bei der Organspende neu die Widerspruchslösung. Das heisst: Wer seine Organe nicht spenden will, muss dies vor seinem Tod kundtun. Nach wie vor werden aber die nächsten Angehörigen angehört, falls der Willen des Patienten unklar ist. Sie dürfen in diesem Fall die Entscheidung im Sinne des oder der Verstorbenen treffen.

Wann wird der Paradigmenwechsel vollzogen?

Damit die Erweiterte Widerspruchslösung durchgesetzt werden kann, muss der Bund die gesetzliche Grundlage, das Transplantationsgesetz, anpassen. Das Bundesamt für Gesundheit geht davon aus, dass die Änderung etwa Mitte 2024 in Kraft tritt.

Und das neue Organspenderegister?

Das Organspenderegister des Bundes, das nun anstelle des Registers von Swisstransplant treten soll, hat seine rechtliche Basis ebenfalls im Transplantationsgesetz. Das heisst: Das Register wird der Bevölkerung zugänglich gemacht, wenn das Gesetz in Kraft tritt.

Kann ich im Register nur festhalten, dass ich keine Organe spenden will?

Nein, im Register wirst du sowohl deine Zustimmung als auch deinen Widerspruch angeben können.

Was kann ich alles bestimmen?

Falls du der Organspende zustimmt, kannst du auch entscheiden, welche Organe und Gewebe du spenden möchtest. In der Schweiz können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse gespendet werden. Auch Gewebe, beispielsweise Augenhornhäute, Blutgefässe oder Herzklappen, können transplantiert werden. Im Register kannst du zudem in Zukunft eine Vertrauensperson bestimmen, die die Entscheidung nach deinem Tod treffen soll. 

Ich will meinen Willen jetzt schon kundtun. Welche Möglichkeiten gibt es?

Der bisher übliche Weg war das Register von Swisstransplant. Die Online-Version wurde jedoch wegen Sicherheitsbedenken eingestellt. Nach wie vor kannst du eine Organspende-Karte bei Swisstransplant beziehen. Eine andere Möglichkeit wäre, eine Patientenverfügung zu erstellen oder deine Haltung im elektronischen Patientendossier festzuhalten. «Im Prinzip reicht ein Post-it-Zettelchen am Kühlschrank oder eine Notiz im Portemonnaie», schreibt Swisstransplant auf Anfrage. Zudem sei es wichtig, seinen eigenen Willen den Angehörigen mitzuteilen. Denn diese müssen die Entscheidung im Sinne der Person treffen, falls deren Willen nicht bekannt ist.

Auch eine Patientenverfügung ist ein Weg, um seinen Willen bezüglich der Organspende festzuhalten.
Auch eine Patientenverfügung ist ein Weg, um seinen Willen bezüglich der Organspende festzuhalten.
Silvia Marks/dpa-tmn

Was, wenn ich meine Meinung ändere?

Du kannst jederzeit deine Meinung ändern, beziehungsweise deine Organspende-Karte oder deine Patientenverfügung anpassen oder deinen Angehörigen deinen Haltungswechsel mitteilen. 

Ich bin bereits im jetzigen Register eingetragen. Wird das übernommen?

Laut BAG ist es noch nicht abschliessend geklärt, ob die Einträge aus dem jetzigen Register von Swisstransplant übernommen werden.

Was unternimmt der Bund, damit niemand den Start der neuen Regelung verpasst?

Das BAG plant eine grössere Kampagne, um die Bevölkerung für die neue Regelung zu sensibilisieren. Dafür wird eine Kommunikationsagentur engagiert, zudem soll das Budget für die Organspendekampage in den ersten drei Jahren von jährlich rund 1,5 Millionen Franken um eine Million erhöht werden. Auch Hausärzte, Drogerien und Apotheken sollen in die Kampagne einbezogen werden. Zudem plant das BAG einen zusätzlichen Fokus auf Personen mit tiefer Bildung oder Sprachbarrieren.

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Für wen gilt die neue Regel?

An die Erweiterte Widerspruchslösung sind nur Menschen ab 16 Jahren gebunden. Bei Jugendlichen und Kinder bis 16 Jahren entscheiden die gesetzlichen Vertreter, ob Organe gespendet werden sollen oder nicht. Ausgenommen sind von der neuen Regelung zudem Personen, die vor dem Tod über längere Zeit urteilsunfähig waren. 

Wann dürfen Organe entnommen werden?

Organe, sowie auch Gewebe und Zellen, dürfen nur entnommen werden, wenn die Person hirntot ist. Der Hirntod muss von zwei Ärzt*innen diagnostiziert werden, die nicht in die Transplantation involviert sind. Eine Altersbegrenzung gibt es für die Organspende grundsätzlich nicht. Aus ethischen und medizinischen Gründen wird bei Neugeborenen, die jünger als 28 Tage alt sind, von einer Organentnahme abgesehen. Der älteste Organspender in der Schweiz war laut Swisstransplant 88 Jahre alt. 

Ich will mich nicht damit befassen. Was passiert im Todesfall mit meinen Organen?

Organe können grundsätzlich nur gespendet werden, wenn du im Spital verstirbst. Auch bei der Erweiterten Widerspruchslösung ist das Spital verpflichtet, die Angehörigen eines Patienten zu konsultieren, wenn der Wille des Verstorbenen unklar ist. Die engsten Angehörigen müssen dann in deinem Sinne entscheiden. Du kannst auch eine Vertrauensperson bestimmen, die in deinem Todesfall die Entscheidung treffen soll. Wenn du nicht über das Thema gesprochen hast und die engsten Angehörigen keine Indizien ausmachen können, warum du die Organspende abgelehnt haben solltest, giltst du als Organspende-Befürworter. Kann das Spital keine Angehörigen erreichen, also wenn der Wille unklar ist, dürfen auch keine Organe entnommen werden.

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