In der Causa des Dopings überführten Sprinters Alex Wilson hat die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) das Urteil gefällt. Der 31-Jährige wird für vier Jahre gesperrt.
Überdies wird Wilson zu einer Zahlung von 13'750 Franken verurteilt. Dem Entscheid zugrunde liegt eine durch Swiss Sport Integrity am 15. März 2021 durchgeführte Dopingkontrolle ausserhalb des Wettkampfes. In der Urinprobe des Athleten wurde damals ein Abbaustoff von Trenbolon nachgewiesen.
Trenbolon ist ein anabol androgenes Steroid aus der Gruppe der Anabolika, ein stark wirksames, muskelaufbauendes Hormon. Trenbolon und seine Abbaustoffe sind gemäss Dopingliste jederzeit verboten, also auch ausserhalb der Wettkampfsaison.
Am 28. April 2021 sprach Swiss Sport Integrity gegen Wilson eine provisorische Sperre aus. Wilson machte hierauf geltend, dass die positive Probe vom Verzehr einer grossen Menge kontaminierten Fleisches in Las Vegas herrühre. Die DK setzte die Sperre am 18. Mai 2021 aus.
Dagegen wiederum gingen die Welt-Anti-Doping-Agentur und World Athletics mit aktiver Unterstützung von Swiss Sport Integrity vor der Ad-hoc-Kammer des Sportgerichtshofs CAS in Lausanne vor. Diese Kammer setzte Wilsons provisorische Sperre am 27. Juli 2021 kurz vor den Olympischen Spielen in Tokio wieder ein. Das CAS gelangte zum Schluss, dass der Athlet nicht hatte aufzeigen können, dass seine positive Dopingprobe auf den Verzehr kontaminierten Fleisches zurückzuführen war.
Seit dem Schiedsspruch des CAS behauptete Wilson, er sei Opfer eines Sabotage-Aktes geworden sei. Swiss Sport Integrity zeigte demgegenüber auf, dass ein solches Szenario nicht glaubhaft sei. Nach Abschluss der entsprechenden Untersuchungen beantragte Swiss Sport Integrity die Eröffnung eines ordentlichen Disziplinarverfahrens, das nun ins vorliegende Urteil der DK mündete.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können innerhalb von 21 Tagen Berufung beim CAS einlegen.