Ab 1. Oktober Fussball- und Hockey-Stadien dürfen ab 1. Oktober zu zwei Dritteln gefüllt werden

SDA

2.9.2020 - 15:08

Stadien in der Super League werden ab dem 1. Oktober bald wieder besser gefüllt sein – sofern dies die epidemiologische Lage zulässt.
Stadien in der Super League werden ab dem 1. Oktober bald wieder besser gefüllt sein – sofern dies die epidemiologische Lage zulässt.
Source: Keystone

Grossanlässe im Sport sind in der Schweiz ab dem 1. Oktober wieder erlaubt. Es gelten jedoch strenge Auflagen.

In Absprache mit den Kantonen hat der Bundesrat am Mittwoch die Regeln festgelegt. Stehplätze dürfen nur ausnahmsweise bewilligt werden, etwa bei Ski- oder Radrennen im Freien.



Die Meisterschaftsspiele im Profi-Eishockey und -Fussball sollen schweizweit einheitlich beurteilt und bewilligt werden. Für ihre Schutzkonzepte gelten deshalb detailliertere Vorgaben als für die übrigen Grossveranstaltungen. In den Stadien sind nur Sitzplätze erlaubt und es gilt Maskenpflicht. Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden – sowohl im Freien als auch in der Halle.

Gästefans werden nicht erlaubt sein. Alkoholische Getränke sind zwar erlaubt, aber nur sofern sie die Einhaltung des Schutzkonzepts nicht gefährden. Die Vorgaben orientieren sich an den Entwürfen der Schutzkonzepte der Swiss Football League und Swiss Ice Hockey Federation.

Was gilt für den Schweizer Sport?

  • Nur Sitzplätze sind erlaubt
  • Es gilt eine generelle Maskenpflicht
  • Es dürfen höchstens zwei Drittel der verfügbaren Sitzplätze besetzt werden (Indoor und Outdoor)
  • Gästefans sind nicht erlaubt
  • Alkohol erlaubt, sofern das Schutzkonzept nicht gefährdet wird
  • Stehplätze werden nur in Ausnahmefällen bewilligt, etwa bei Ski- oder Radrennen im Freien
  • Grundlage: Die epidemiologische Lage im Kanton muss eine Ausführung eines Spiels erlauben. Es gibt keinen Richtwert. Die Entscheidung liegt bei den Kantonen. Das Contact-Tracing muss gewährleistet sein.

SDA

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