Impfungen Zürcher Apotheken dürfen mehr Impfungen durchführen

SDA

7.5.2020 - 12:21

Zürcher Apotheken erhalten die Erlaubnis, weitere Impfungen anzubieten. Für die Masernimpfung ist jedoch nach wie vor der Arzt zuständig. (Symbolbild)
Zürcher Apotheken erhalten die Erlaubnis, weitere Impfungen anzubieten. Für die Masernimpfung ist jedoch nach wie vor der Arzt zuständig. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Zürcher Apotheker erhalten ab Sommer mehr Kompetenzen: Neu dürfen sie nicht nur Grippe- und Zeckenimpfungen durchführen, sondern auch solche gegen Diphterie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung sowie Hepatitis A und B.

Der Apothekerverband hätte gerne auch noch die Masernimpfung in sein Angebot aufgenommen. Hier winkte der Regierungsrat jedoch ab. Im Gegensatz zu den anderen Impfstoffen, die allesamt Totimpfstoffe seien, handle es sich bei der Masernimpfung um einen Lebendimpfstoff.

Impfungen mit Lebendimpfstoffen seien komplexer und anspruchsvoller und könnten bei falscher Indikation schwerwiegende Folgen haben, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Die Masernimpfung dürfe deshalb weiterhin nur in Arztpraxen durchgeführt werden.

Nur wenige Zwischenfälle

Im Kanton Zürich gibt es rund 160 Apotheken, die Impfungen anbieten. Der Kanton erlaubt ihnen dies seit knapp fünf Jahren. Die Erfahrungen damit sind gemäss Angaben des Kantons gut. Es seien auch nur sehr wenige medizinische Zwischenfälle aufgetreten.

Künftig dürfen sich neu auch alle Personen ab 16 Jahren in Apotheken impfen lassen – auch chronisch Kranke, die für eine Impfung bisher immer zum Arzt mussten. Mit solch niederschwelligen Impfangeboten will der Regierungsrat den Zugang zu Impfungen erleichtern und eine hohe Durchimpfungsrate erreichen.

Kritik am Masern-Impfungsverbot

Der Apothekerverband Zürich freut sich zwar darüber, dass der Regierungsrat den Apotheken das Impfen gegen mehr Krankheiten erlaubt. Der Entscheid, die Masern-Impfung davon auszuschliessen, bezeichnet er in einer Mitteilung aber als «mutlos».

In anderen Kantonen dürften Apotheken die so genannte MMR-Impfung (Masern, Mumps, Röteln) durchführen. Erlaubt ist das in Solothurn, Freiburg und Basel-Land. Das laufe dort problemlos.

In der Vernehmlassung habe sich der Kanton Zürich selber ja auch positiv geäussert. Einzig die Ärzte und Kinderärzte hätten sich dagegen gestellt, schreibt der Apothekerverband. Er befürchtet, dass vor allem bei den Masern eine gute Durchimpfungsrate gefährdet ist. Die Zahl der Masernfälle sei jüngst wieder gestiegen.

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