ZürichZürcher Regierungsrat lehnt die Flughafen-Nachtruhe-Initiative ab
we, sda
9.1.2025 - 09:23
Die Flughafen-Nachtruhe-Initiative führt laut dem Zürcher Regierungsrat zu unklaren rechtlichen Verhältnissen, weckt «unerfüllbare Erwartungen» und schadet gewichtigen Interessen des Kantons. Er lehnt das Volksbegehren ab. Als nächstes wird sich der Kantonsrat mit der Initiative befassen.
Keystone-SDA, we, sda
09.01.2025, 09:23
09.01.2025, 10:33
SDA
Heute gilt in Zürich eine Nachtflugsperre von 23.30 bis 6 Uhr. Die Zeit von 23 Uhr bis 23.30 Uhr ist jedoch ausschliesslich für verspätete Starts und Landungen vorgesehen. Ab 23.30 Uhr braucht es eine Ausnahmebewilligung.
Die von «Fair in Air» im Frühling eingereichte Flughafen-Nachtruhe-Initiative verlangt aber eine strikte siebenstündige Nachtruhe am Flughafen Zürich zwischen 23 und 6 Uhr. Dafür soll das kantonale Flughafengesetz angepasst werden.
Die Gesetzgebung über die Luftfahrt liege gemäss Bundesverfassung jedoch «zweifelsfrei» in der Kompetenz des Bundes, hält die Regierung in einer Medienmitteilung vom Donnerstag fest. Dieser habe die Nachtflugordnung abschliessend geregelt und sehe eine Betriebszeit von 6 bis 23 Uhr vor – zuzüglich des bewilligungsfreien Verspätungsabbaus bis 23.30 Uhr. «Anpassungen im kantonalen Flughafengesetz ändern daran nichts», betont die Regierung.
Die mit der Initiative geforderten Änderungen verstossen laut Regierung bei einer «wortwörtlichen Umsetzung» gegen Bundesrecht und müssten deshalb bundesrechtskonform ausgelegt werden.
Da das geltende Recht den Spielraum des kantonalen Rechts bereits weitgehend ausschöpfe, ändere sich mit der Initiative praktisch nichts am heutigen Zustand. «Eine Annahme der Initiative würde daher einzig zu rechtlichen Unsicherheiten führen und unerfüllbare Erwartungen wecken», sagt die Regierung und lehnt die Initiative ab.
Regierung will Flüge nach 23 reduzieren
Dennoch will sich der Regierungsrat für weniger Flüge nach 23 Uhr einsetzen. Eine Reduktion der Flüge nach 23 Uhr sei ein erklärtes Ziel der kantonalen Flughafenpolitik, betont er in der Medienmitteilung.
Zur Verbesserung der Pünktlichkeit seien operationelle Massnahmen der Flughafenpartner und Anpassungen an der Flughafeninfrastruktur notwendig. Dazu gehören laut Regierung unter anderem die im März vom Zürcher Stimmvolk angenommenen Pistenverlängerungen.
Zudem soll verspätetes Starten und Landen am Flughafen Zürich für die Fluggesellschaften teurer werden. Erst am Dienstag hatte der Flughafen beim Bund ein Gesuch um Erhöhung der Lärmzuschläge eingereicht.
Die Regierung betont weiter, dass der Flughafen die Schweiz an die Welt anbinde. Davon profitiere sowohl der Wirtschaftsstandort als auch die Bevölkerung. Voraussetzung dafür seien «konkurrenzfähige Betriebszeiten». Der Flughafen Zürich habe bereits sehr kurze Betriebszeiten, die in den letzten 20 Jahren schrittweise um insgesamt zwei Stunden verkürzt wurden, hält die Regierung fest.
Parlament entscheidet über Gültigkeit
Als Nächstes wird der Kantonsrat die Initiative behandeln. Dieser entscheidet auch, ob die Initiative gültig ist oder nicht. Die Hürde für eine Ungültigerklärung ist hoch: Es bräuchte dazu eine Zweidrittelsmehrheit.
Mitte Dezember 2024 hatte der Verein «Pro Flughafen» ein Rechtsgutachten zur Flughafen-Nachtruhe-Initiative präsentiert. Dieses kam zum Schluss, dass die Volksinitiative für ungültig erklärt werden müsse, weil sie gegen Bundesrecht verstosse.
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