Taxiwesen Winterthur öffnet Taxistandplätze für alle lizenzierten Fahrer

olgr, sda

15.11.2024 - 08:33

Der Winterthurer Stadtrat hat eine Verordnung zu den öffentlichen Taxistandplätzen erlassen. (Symbolbild)
Der Winterthurer Stadtrat hat eine Verordnung zu den öffentlichen Taxistandplätzen erlassen. (Symbolbild)
Keystone

In Winterthur können künftig alle Taxifahrer mit einer kantonalen Lizenz die städtischen Standplätze nutzen, da der Stadtrat auf eine Begrenzung der Bewilligungen verzichtet.

In Winterthur wird das Taxiwesen durch eine neue Verordnung des Stadtrats reformiert, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Diese Regelung erlaubt es allen Taxifahrern mit einer gültigen kantonalen Taxifahrzeugbewilligung, die städtischen Standplätze zu nutzen. Der Stadtrat hat entschieden, keine Begrenzung der Bewilligungen einzuführen, was bedeutet, dass jeder Fahrer, der die jährliche Gebühr von 350 Franken entrichtet, eine Standplatzbewilligung bei der Stadtpolizei beantragen kann.

Die Entscheidung, das Taxiwesen zu kantonalisieren, hat dazu geführt, dass Taxifahrer seit 2024 ihre Ausweise direkt vom Kanton erhalten. Dies gibt den Gemeinden die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob sie eine zusätzliche Bewilligungspflicht für die Nutzung der Standplätze auf öffentlichem Grund einführen möchten. Winterthur hat sich dafür entschieden, diese Möglichkeit zu nutzen und eine entsprechende Verordnung zu erlassen.

Diese neue Regelung basiert auf den Übergangsbestimmungen, die der Stadtrat bereits am 1. Januar 2024 eingeführt hatte. Mit der neuen Verordnung wird sichergestellt, dass alle Taxifahrer gleiche Chancen haben, die städtischen Standplätze zu nutzen, ohne dass eine künstliche Begrenzung der Anzahl der Bewilligungen erfolgt. Dies soll den Wettbewerb fördern und den Fahrern mehr Flexibilität bieten.

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