Kindsmisshandlung Verfahren gegen frühere Zürcher Vormundschaftsbehörde ist hängig

leph, sda

28.11.2022 - 15:08

Vor dem Zürcher Obergericht findet ab Dienstag die Verhandlung gegen ein Ex-Ehepaar statt, welches seine Kinder schwer misshandelt haben soll. In diesem Zusammenhang ist auch noch eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der früheren Zürcher Vormundschaftsbehörde hängig. (Symbolbild)
Vor dem Zürcher Obergericht findet ab Dienstag die Verhandlung gegen ein Ex-Ehepaar statt, welches seine Kinder schwer misshandelt haben soll. In diesem Zusammenhang ist auch noch eine Strafanzeige gegen Verantwortliche der früheren Zürcher Vormundschaftsbehörde hängig. (Symbolbild)
Keystone

Bei der Staatsanwaltschaft ist nach wie vor ein Verfahren gegen Mitglieder der früheren Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich hängig. Das Bezirksgericht selber erstattete vor rund zwei Jahren im Zusammenhang mit einem schweren Fall von Kindsmisshandlung Anzeige. Der Fall wird am Dienstag vor Obergericht aufgerollt.

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Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft teilte am Montag auf Anfrage von Keystone-SDA mit, dass das Verfahren weiterhin pendent sei. Es gelte die Unschuldsvermutung. Die Vormundschaftsbehörde war die Vorläufer-Organisation der heutigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb.

Hintergrund der Anzeige ist ein Fall, der ab morgen Dienstag vor dem Zürcher Obergericht verhandelt wird. Ein mittlerweile getrenntes Ehepaar soll seine Kinder jahrelang misshandelt, geschlagen und erniedrigt haben. Zwei der Kinder wurden unter anderem über Jahre hinweg immer wieder im Keller eingesperrt und litten Hunger.

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Vater im September 2020 zu einer Freiheitsstrafe von 16,5 Jahren, die Mutter erhielt 12 Jahre.

Behörde ist trotz Meldungen nicht eingeschritten

Wie während der Verhandlung vor Bezirksgericht bekannt wurde, blieb das jahrelange Martyrium der Kinder nicht unbemerkt: Bei den Behörden gingen unzählige Meldungen ein, von Nachbarn, von Lehrern und auch von Ärzten, welche die ausgehungerten Kinder in ihrer Praxis sahen. Die Behörden boten der Familie jeweils nur das Gespräch und ihre Hilfe an – doch sie insistierten nicht.

«Da ist vieles falsch gelaufen», sagte der vorsitzende Richter bei der Urteilseröffnung und kündigte eine Strafanzeige gegen die damals Verantwortlichen an. Auch der Anwalt der misshandelten Kinder kritisierte die Untätigkeit der damaligen Behörde.