SpitälerSpital Wetzikon beantragt bis zu 55 Millionen von den Gemeinden
fn, sda
31.10.2024 - 11:01
Um das Spital Wetzikon zu retten, sollen die zwölf Träger-Gemeinden neues Geld einschiessen. Der Verwaltungsrat hat einen Antrag auf insgesamt 45 bis 55 Millionen Franken gestellt. Bis Ende Jahr wollen die Gemeinden den Antrag nun prüfen.
31.10.2024, 11:01
SDA
Den Kapitalbedarf nehmen die Aktionärsgemeinden «zur Kenntnis», wie diese am Donnerstag mitteilten. Ob die Höhe von 45 bis 55 Millionen Franken plausibel ist, können sie noch nicht beurteilen. Bis Ende Jahr würden die Gemeinden die Ausgangslage vertieft prüfen. Die notwendigen Kennzahlen und Unterlagen würden nun laufend eintreffen.
Anschliessend muss jede der zwölf Gemeinde-Exekutiven für sich einen Grundsatzentscheid fällen, ob sie das Spital Wetzikon vor dem Untergang retten will. Falls Ja, werden bis im Frühling 2025 die entsprechenden Anträge an die Stimmberechtigten ausgearbeitet.
Steuergelder sollen nicht an Gläubiger fliessen
Ende 2025 oder Anfang 2026 soll die Bevölkerung über die Beiträge abstimmen. Die Gemeinden können die Unterstützung dabei einzeln ablehnen oder gutheissen. Wie viel Geld von den Gemeinden zusammenkommt, weiss das Spital also erst nach allen Abstimmungen. Im März 2026 kommt es dann zur grossen Gläubigerversammlung, bei der definitiv über die Zukunft des Spitals entschieden wird.
Die Gemeinden betonten in ihrer Mitteilung, dass ihre Steuergelder keinesfalls dafür eingesetzt werden dürfen, den Schuldenschnitt für die Gläubiger zu reduzieren. Gemäss dem am vergangenen Freitag präsentierten Sanierungsplan des Spitals müssten sich die Anleihengläubiger 65 bis 70 Prozent der ausstehenden 170 Millionen ans Bein streichen. Diese Aussichten sorgten bei ihnen für Unmut.
Sie kritisieren, dass das Spital auf ihrem Buckel saniert werden soll. Spitaldirektor Hansjörg Herren bezeichnete es am Freitag als «ein Seilziehen», was jetzt auf Spital und Gläubiger zukomme. Alle Beteiligten – Spital, Gläubiger und Gemeinden – müssten einen Beitrag leisten, um das Spital zu retten.
Gericht entscheidet über Nachlassstundung
Aktuell befindet sich das Spital noch bis Ende Jahr in provisorischer Nachlassstundung, Schulden können derzeit also nicht eingetrieben werden. Ist auch das zuständige Gericht der Ansicht, dass das Sanierungskonzept des Spitals besser ist als ein Konkurs, wird es über das Spital die definitive Nachlassstundung verhängen. Damit erhielte es zwei Jahre Zeit für die finanzielle Sanierung.
Der Spitalbetrieb läuft derweil normal weiter, wenn auch unter dem Motto «Sparen, wo immer möglich». Der Neubau, der Hauptauslöser für die Finanzprobleme, bleibt weiterhin eine Baustelle. Bis auf Weiteres wird nicht daran weitergearbeitet.
Sollte das Spital dereinst finanziell saniert sein, soll es voraussichtlich Teil eines Regionalverbundes werden. Dann wird gemeinsam mit den Partnern geklärt, was aus dem Rohbau werden soll.
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