Neuer Prozess ab 30. Oktober Die Anklageschrift gegen Brian ist 27 Seiten lang

SDA, red.

16.10.2023 - 15:39

Muss erneut vor Gericht: Brian werden weitere 32 Delikte vorgeworfen. (Archivbild)
Muss erneut vor Gericht: Brian werden weitere 32 Delikte vorgeworfen. (Archivbild)
KEYSTONE/LINDA GRAEDEL

Der Zürcher Strafgefangene Brian muss sich am 30. Oktober erneut vor Gericht verantworten. Die Anklageschrift ist 27 Seiten lang und umfasst 32 Delikte, die er in der Strafanstalt Pöschwies begangen haben soll. 

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  • Der wohl bekannteste Straftäter der Schweiz, Brian, muss sich ab dem 30. Oktober in Dielsdorf ZH vor Gericht verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft dem Häftling 32 mutmassliche Delikte vor, die Anklageschrift umfasst 27 Seiten. 
  • Die Straftaten soll Brian im Gefängnis Pöschwies zwischen November 2018 und Juni 2022 verübt haben. 
  • Brian sitzt derzeit immer noch in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht wies bisher alle Beschwerden des Inhaftierten und seiner Anwälte ab.

Die Geschichte des wohl bekanntesten Häftlings der Schweiz wird bald um ein Kapitel ergänzt. Der Strafgefangene Brian – der zunächst unter dem Pseudonym Carlos bekannt geworden war – muss sich ab dem 30. Oktober einmal mehr vor einem Gericht verantworten. 

Der Prozess gegen den 28-Jährigen wird im Bezirksgericht Dielsdorf ZH durchgeführt – und hat es in sich: Die Anklageschrift gegen Brian ist 27 Seiten lang, wie «20 Minuten» am Montag berichtet. Sie umfasst insgesamt 32 mutmasslische Delikte, die er in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies im Kanton Zürich begangen haben soll.

Die Staatsanwaltschaft klagt den 28-Jährigen an wegen versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfacher Drohung und mehrfacher Sachbeschädigung.

Beging Brian Delikte wegen der strengen Haftbedingungen?

Die Angriffe auf Gefängnismitarbeitende und Mitgefangene soll Brian gemäss Anklage in der Zeit vom November 2018 bis Juni 2022 verübt haben. Der Prozess dauert voraussichtlich zwei Tage. Das Bezirksgericht Dielsdorf wird das Urteil am 8. November eröffnen.

Ein Strafmass fordert die Staatsanwaltschaft vom Bezirksgericht Dielsdorf jedoch noch nicht. Das liegt daran, dass am Obergericht derzeit noch ein zweites Strafverfahren gegen Brian hängig ist, bei dem ihm ähnliche Delikte hinter Gittern vorgeworfen werden.

Im neuen Strafverfahren würden sich dieselben rechtlichen Fragen stellen, schrieb die Staatsanwaltschaft im April, als sie die Anklage erhob. Vor allem, was das Vorliegen einer Notsituation betreffe. Das Obergericht muss sich auf Geheiss des Bundesgerichts erneut mit der Frage befassen, ob Brian die Delikte vor allem wegen der rigiden Haftbedingungen begangen hat.

Verfahren soll aufgeteilt werden

Erst wenn diese Grundsatzfrage geklärt ist, soll nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Strafmass gefordert werden. Sie beantragt beim Bezirksgericht Dielsdorf deshalb, das Verfahren in zwei Teile aufzuteilen, also ein so genanntes Tatinterlokut durchzuführen.

Das Gericht würde dabei in einem ersten Teil feststellen, ob Brian die Delikte begangen hat. Erst zu einem späteren Zeitpunkt würde er dann sein Strafmass erhalten.

Beim schwersten neu angeklagten Delikt handelt es sich um eine versuchte schwere Körperverletzung. Brian habe eine Glasscherbe in Richtung eines Aufsehers geworfen. Dieser sei dadurch oberhalb des Auges verletzt worden. Daneben geht es um drei einfache Körperverletzungen, sieben Sachbeschädigungen mit einer Gesamtschadenssumme von rund 22'000 Franken, fünf Drohungen und 19 Fälle von Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.

Zwei Vorwürfe stellte die Staatsanwaltschaft ein, weil Brian kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden konnte. In einem weiteren Fall zog ein Mitgefangener seine Anzeige wegen Tätlichkeiten zurück.

Innerhalb des Gefängnisses erneut verhaftet

Brian sitzt aktuell immer noch in Sicherheitshaft. Das Bundesgericht wies bisher alle Beschwerden des Inhaftierten und seiner Anwälte ab. Ursprünglich hätte er im vergangenen Winter auf freien Fuss kommen sollen. Doch drei Tage vor seiner Entlassung wurde Brian wegen der neuen Anklage innerhalb des Gefängnisses wieder offiziell verhaftet und in Sicherheitshaft gesetzt.

Brian lebt seit Jahren wegen zahlreicher Delikte in Gefangenschaft. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde er vor genau zehn Jahren, nach einem DOK-Film des Schweizer Fernsehens im Jahr 2013, damals noch unter dem Namen «Carlos».

SDA, red.